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Allgemeines Zivilrecht | 18.01.2021

Pfandleihhäuser

Wie funktionieren Pfandleihhäuser und welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Geschichte der Pfandleihhäuser reicht nahezu bis in die Antike zurück. Bereits etwa im Jahr 500 vor Christus gibt es entsprechende Überlieferungen aus dem damaligen Babylon. Vor allem im Mittelalter war die Pfandleihe für weite Teile der Bevölkerung aufgrund des damals noch nicht existenten Bank- und Kreditwesens die einzige Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten. Nach und nach breitete sich das System in ganz Europa aus und ist auch heute noch für Personen interessant, die einen schnellen und vor allem unkomplizierten Kredit ohne viele Rückfragen benötigen. Rechtlich gibt es dabei allerdings einige wichtige Aspekte zu beachten.

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GebuehrenPixabay.com © Frantisek_Krejci CCO Public Domain Vor allem die Gebühren machen die Pfandleihe für die Betreiber zu einem lukrativen Geschäft. Der Gesetzgeber hat allerdings Grenzen vorgesehen.

Wie funktioniert ein Pfandleihhaus?

Bei einem Pfandleihhaus handelt es sich um ein Unternehmen, bei dem Privatpersonen ihre Vermögensgegenstände abgeben können und dafür einen Teil des jeweiligen Produktwertes erhalten. Dabei ist wichtig, dass es sich bei den Gegenständen um Eigentum handelt. In der Regel liegt dieser Wert zwischen 25 und 50 Prozent und wird nach einer entsprechenden Schätzung des Pfandleihers in den meisten Fällen sofort ausbezahlt.

Das System ist vor allem für all jene interessant, die aufgrund ihrer Liquidität keinen Kredit von ihrer Bank erhalten und auch keine anderen Vermögenswerte wie beispielsweise eine @ART7851:anwaltsregister[Lebensversicherung zur Auflösung][Lebensversicherung zur Auflösung]@ haben.

In weiterer Folge erstellt der Pfandleiher einen Pfandleihvertrag mit einer bestimmten Laufzeit, die oftmals etwa drei Monate beträgt. Nach Ablauf dieser Zeit können die verpfändeten Wertgegenstände im Pfandleihhaus wieder abgeholt werden. Damit die Angelegenheit für den Pfandleiher wirtschaftlich sinnvoll wird, verlangt er dafür jedoch Zinsen und Gebühren.

Falls das Geld nicht vorhanden ist, um die Wertgegenstände nach der Vertragslaufzeit auszulösen, kann der Vertrag gegen eine zusätzliche Gebühr verlängert werden. Ist es dem Vertragsnehmer auch danach nicht möglich, den Artikel auszulösen, hat der Pfandleiher das Recht, diesen zu versteigern oder zu verkaufen.

Grundsätzlich verbleiben die Wertgegenstände während der Laufzeit des Pfandleihvertrags im Besitz des Pfandleihers. Moderne Variationen des Pfandleihgeschäftes wie beispielsweise „sale & rent back-Prinzip“ von Pfando bieten jedoch auch die Möglichkeit, für das eigene Auto Geld zu erhalten und diese in weiterer Folge wieder direkt vom Anbieter Pfando zu mieten. Viele Personen nutzen diese Variante vor allem, indem sie ihr privates Fahrzeug in Zahlung geben. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Anbieter diese Option auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge und sogar Baumaschinen anbietet. Gerade in dieser, für viele Betriebe schwierigen Zeit, kann so das kurzfristige Überbrücken von Liquiditätsengpässen gelingen.

FahrzeugPixabay.com © Free-Photos CCO Public Domain Mittels „sale and rent back“ kann das eigene Fahrzeug in Zahlung gegeben und trotzdem weiter genutzt werden.

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Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zum Betrieb eines Pfandleihhauses erforderlich?

Zum Betrieb eines Pfandleihhauses ist laut Gesetzgeber eine gewerberechtliche Zulassung nach § 34 Gewerbeordnung erforderlich. Diese wird für natürliche und juristische Personen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Die Zulassung ist nicht ortsgebunden und gilt für das komplette Bundesgebiet.

Bei der Antragstellung bei der zuständigen Behörde muss darüber hinaus laut § 8 der Pfandleiherverordnung (PfandlV) eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung vorgelegt werden. Die Höhe der Versicherung muss dabei mindestens den doppelten Wert des Darlehens betragen.

Darüber hinaus sind ein amtliches Führungszeugnis und ein Nachweis über die erforderlichen Mittel erforderlich. Die Höhe der erforderlichen Sicherheiten liegt in der Entscheidungsbefugnis der Kommunen. In Köln sind beispielsweise Sicherheiten in der Höhe von mindestens 100.000 Euro nachzuweisen.

Die Erteilung der Pfandleiherlaubnis ist mit einer Gebühr verbunden, die abhängig vom Umfang der Erlaubnis und dem Aufwand für die Genehmigung ist. Nach dem Kostengesetz kann diese Gebühr zwischen 50 und 1.000 Euro liegen. Auch bei Ablehnung des Antrags oder einer Rücknahme können bis zu 75 Prozent dieser Gebühr erhoben werden.

Wie funktioniert die Pfandkreditvergabe im Detail?

In der Regel ist es erforderlich, dass der Pfandgeber persönlich im Pfandleihhaus erscheint. Ist er dazu nicht in der Lage, ist es möglich, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen. Diese benötigt natürlich eine schriftliche Vollmacht.

Nach Erhalt des jeweiligen Pfandes ist der Pfandleiher nach § 6 der Pfandleiherverordnung (PfandlV) gesetzlich dazu verpflichtet, einen entsprechenden Pfandschein auszustellen. Dieser muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Angaben über die Aufbewahrung und Verwertung des Pfandgegenstands
  • Zinsen und Gebühren des Pfandkredits
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pfandleihe
  • Eine eindeutige Nummer, die einem Pfandgegenstand zugewiesen werden kann

Diese eindeutige Nummer wird in weiterer Folge zusätzlich auf dem jeweiligen Pfandgegenstand vermerkt. Bevor der Pfandleiher den Pfandgegenstand anderweitig verwerten darf, hat er eine Frist von mindestens einem Monat nach Ablauf des Pfandleihvertrags verstreichen zu lassen.

Nach spätestens sechs Monaten ist der Pfandleiher dazu verpflichtet, das Pfand zu veräußern. In den meisten Fällen geschieht das heutzutage im Rahmen von öffentlichen Auktionen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Pfandleihvertrag eine Mindestlaufzeit drei Monate nicht unterschreitet.

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Welche Zinsen und Gebühren darf der Pfandleiher verlangen?

Laut § 10 der Pfandleiherverordnung (PfandlV) darf der Zinssatz des Pfandkredits höchstens ein Prozent pro angefangenen Monat betragen.

Darüber hinaus darf der Pfandleiher auch noch monatliche Pfandgebühren einheben. Bei einer Kreditsumme bis zu 100 Euro beträgt die Obergrenze gestaffelt zwischen 1 und 2,50 Euro pro Monat. Pro weitere angefangene 50 Euro Kreditsumme darf die Gebühr um jeweils einen Euro erhöht werden. Ab einer Kreditsumme von 300 Euro können die Gebühren unter den Parteien frei vereinbart werden.

Wie teuer sind Pfandleihgeschäfte für Pfandgeber?

In vielen Fällen ist bei Pfandleihern von Wuchergeschäften die Rede. Im rechtlichen Sinn sind sie das in den meisten Fällen jedoch nicht, obwohl die Zinssätze dafür erheblich über denen eines „normalen“ Bankkredits liegen.

Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Kreditsumme, desto höher ist der Zinssatz. Bei einem Darlehen von 10 Euro werden monatlich Zinsen von 10 Cent und Gebühren von einem Euro fällig. Hochgerechnet auf 12 Monate ergibt das einen effektiven Jahreszinssatz von 132 Prozent. Bei einer Kreditsumme von 100 Euro werden monatlich 1 Euro Zinsen und 2,50 Euro Gebühren fällig. In diesem Fall beträgt der effektive Jahreszinssatz „nur“ noch 42 Prozent.

Eine Ausnahme bei den Gebühren stellen hier aber noch motorbetriebene Fahrzeuge dar. Hier kann der Pfandleiher zusätzliche Kosten für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung in Form von täglichen Standgebühren in Rechnung stellen.

Quelle: DAWR/om
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