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Luftverkehrsrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht | 11.03.2015

Überblick

Gesetzesänderungen zum 1. März 2015

In deutschen Gesetzen und Vorschriften hat sich zum 1. März 2015 einiges geändert. Mofafahrer brauchen ein neues Kennzeichen, Hausbesitzer bekommen mehr Geld für Energieberatungen und wer jobbedingt umzieht, kann höhere Pauschalen bei der Steuererklärung geltend machen. Die ARAG fasst alle Neuerungen zusammen.

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Höhere Steuerpauschale für berufsbedingte Umzüge

Sie müssen aus beruflichen oder betrieblichen Gründen umziehen? Dann können Sie sich für Umzüge, die nach dem 1. März 2015 stattfinden, mehr Geld vom Finanzamt zurückholen. Denn zu diesem Stichtag hat das Bundesfinanzministerium den sogenannten Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen erhöht. Dazu zählt alles das, was neben den „klassischen“ Kosten wie Spedition, Makler oder Fahrtkosten bei einem Umzug anfällt, also beispielsweise Trinkgelder, Kosten für die Ummeldung von Wohnsitz und Auto oder die Kosten für die Immobiliensuchanzeige. Während Verheiratete und eingetragene Lebenspartner hierfür bislang eine Pauschale von 1.429 Euro geltend machen konnten, können sie seit Anfang März 1.460 Euro ansetzen. Für Ledige beläuft sich die Pauschale jetzt auf 730 Euro statt wie bisher auf 715 Euro. Für jede weitere Person, die mit umziehen muss - also zum Beispiel Kinder - wurde der Pauschbetrag von 315 Euro auf 322 Euro erhöht. Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Eltern die umzugsbedingten Unterrichts- bzw. Nachhilfekosten für ihre Kinder bei der Steuer geltend machen können: Seit Anfang März können bis zu 1.841 Euro angesetzt werden, 39 Euro mehr als noch im Vorjahr. Arbeitnehmer machen ihre Ausgaben für den jobbedingten Umzug in der Steuererklärung bei den Werbungskosten geltend, während Selbstständige sie als Betriebsausgaben ansetzen.

Mehr Geld für Energieberatung vor Ort

Wer als Hausbesitzer wenig Energie verbraucht, spart nicht nur Geld, sondern entlastet auch die Umwelt. Doch nicht jeder weiß, wie er seine Energiekosten am besten senken kann. Private Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften haben daher die Möglichkeit, eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Der Berater erstellt im Anschluss ein energetisches Sanierungskonzept, das wahlweise eine zeitlich zusammenhängende Komplettsanierung oder einen Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnahmen zum Inhalt hat. Für diese Beratung gibt es seit dem 1. März 2015 höhere Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gezahlt werden 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Die Obergrenze des Zuschusses liegt bei 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder der Beiratssitzung gibt es sogar einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der Kosten, nach oben begrenzt auf 500 Euro. Den Antrag auf Förderung durch das BAFA können Sie als Hauseigentümer nicht selbst stellen. Dies übernimmt der Energieberater für Sie. Antragsberechtigte Energieberater aus Ihrer Region finden Sie über die Beratersuche des BAFA.

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Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeiträge gelten jetzt auch für Rentner

Schon zum Jahresbeginn sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5, Prozent auf 14,6 Prozent gesunken. Der bis dahin allein von den Versicherten zu tragende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ist entfallen. Allerdings dürfen die Kassen seitdem einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, den die Versicherten selbst zahlen müssen. Anders als für Arbeitnehmer gilt diese Neuregelung für gesetzlich krankenversicherte Rentner aber erst seit dem 1. März 2015. Hintergrund der Übergangsfrist: Die Rentenversicherungsträger sollten zwei Monate Zeit haben, um die notwendige Systemumstellung vorzunehmen. Hat die jeweilige Krankenkasse inzwischen einen Zusatzbeitrag festgelegt, muss dieser von den pflichtversicherten Rentnern also erstmalig im März gezahlt werden.

Mofas und Mopeds müssen blaues Kennzeichen haben

Seit dem 1. März dürfen Mofas oder Mopeds nur noch mit einem blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Kennzeichen haben ihre Gültigkeit verloren. Mofas und Mopeds müssen nicht angemeldet werden, sondern benötigen nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Erhältlich sind die neuen blauen Kennzeichen beim Haftpflichtversicherer. Wer bis jetzt noch nicht aktiv geworden ist, sollte dies schleunigst nachholen, rät die ARAG. Die Fahrt mit einem ungültigen Kennzeichen zieht nämlich nicht nur einen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich, sondern ist auch strafbar.

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EU führt schärfere Kontrollen des Handgepäcks ein

Die EU hat zum Schutz vor Terroranschlägen in Flugzeugen die Kontrollen für das Handgepäck verschärft. Zum 1. März 2015 ist ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem unter anderem die Sprengstoffdetektoren - sogenannte EDS-Geräte - bestimmte technische Standards einhalten und noch genauer kontrollieren müssen als bis dato. Zudem muss Handgepäck strenger untersucht werden, wenn es größere elektronische Geräte wie beispielsweise ein Notebook enthält. Bereits zuvor mussten Passagieren elektronische Geräte zur Kontrolle aus dem Handgepäck nehmen. Auch die Regelung, dass Flüssigkeiten und Gele nur in 100-Milliliter-Tuben - verpackt in durchsichtige und wiederverschließbare Plastikbeutel - im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, gilt weiterhin.

Quelle: DAWR/ARAG/pt
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