[28.11.2018] 



Für Vermieter kann es sich lohnen, bis zum Jahresende alle Arbeiten in ihrer Immobilie zu erledigen, die ohnehin anstehen. Denn dann können die Ausgaben als Werbungskosten bei der Steuererklärung 2018 geltend gemacht werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Wurde die Immobilie aber erst vor knapp drei Jahren angeschafft, muss genau gerechnet werden.