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Insolvenzrecht | 25.06.2015

Höherer Grundfreibetrag

Pfändungsfreigrenzen steigen am 01.07.2015

Überschuldete können 30 Euro mehr pro Monat einbehalten

Gute Nachrichten für überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher: zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen wieder angepasst, sodass nun ein größerer Teil des Guthabens vor der Pfändung geschützt ist. Die neue Pfändungstabelle und ein aktueller Pfändungsrechner sind auf der Serviceseite von refrago.de zu finden.

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„Der Grundfreibetrag für das unpfändbare Einkommen für eine Person steigt um 30 Euro auf 1.079,99 Euro monatlich“, erklärt Claudia Both, Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Monatlicher Grundfreibetrag

Mit dem monatlichen Grundfreibetrag ist das Existenzminimum, also das Geld für Miete, Nahrungsmittel und Strom, vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt„, erläutert Both. Der Betrag könne sich durch Vorlage einer Bescheinigung erhöhen, beispielsweise wenn Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner zu erfüllen sind.

Wie viel darf gepfändet werden?

Ist der Verdienst höher als die individuelle Pfändungsfreigrenze, wird der darüber liegende Teil bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt. Schuldnerinnen und Schuldner sollen hierdurch motiviert werden, sich um ein höheres Einkommen zu bemühen. Dabei gilt: Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten, desto mehr bleibt pfändungsfrei. Wie viel gepfändet werden kann und wie viel man behalten darf, kann man mit dem Pfändungsrechner ausrechnen.

Tipp: Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

“Wenn Kontopfändungen drohen, sollte unbedingt ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einerichtet werden, denn nur auf einem derartigen Konto ist ein Freibetrag automatisch geschützt„, rät Both. Pfändet ein Gläubiger aus einem “normalen„, nicht geschützten Girokonto heraus, muss der Schuldner rechtzeitig aktiv werden und die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Eingängen beantragen.

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Quelle: DAWR/Verbraucherzentrale Berlin/pt
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