wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Vertragsrecht | 20.05.2015

Bausparvertrag

Darf eine Bausparkasse einen langjährigen Bausparvertrag mit hohen Guthabenzinsen kündigen?

Bausparkassen wollen langfristige Bausparverträge mit hoher Verzinsung loswerden

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Einige Bausparkassen versuchen, sich von langfristigen Bausparverträgen mit hohen Guthabenzinsen zu lösen. Die LBS Baden-Württemberg und BHW haben z.B. Verträge gekündigt, die schon mindestens zehn Jahre zuteilungsreif sind, die Bausparer aber noch keine Bauspardarlehen in Anspruch genommen haben. Die Bausparkasse Wüstenrot hat Kündigungen angekündigt. Doch ist das zulässig?

Die Verträge enthalten in aller Regel keine Klausel, ob und in welchem Zeitraum ein Bauspardarlehn in Anspruch genommen werden muss. Stattdessen haben Bausparkassen in der Vergangenheit Bausparverträge auch zur Vermögensanlage verkauft und mit den hohen und sicheren Zinsen geworben. Kündigungsrechte haben sich die Bausparkassen in den Verträgen nicht vorbehalten. Solange der Kunde aber noch ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann, ist eine Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse nicht zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart bereits entschieden.

Auf die Details kommt es an

Der Teufel steckt wie immer im Detail, als in den konkreten Vertragsklauseln. Misstrauisch sollten Bausparer werden, wenn ihnen die Bausparkasse plötzlich einen Wechsel in andere Verträge aufdrängen will. Dies ist immer zum Nachteil des Bausparers. Ferner ist Vorsicht geboten, wenn Bonus- und Treueprämien bei übersparten Verträgen nicht ausbezahlt werden oder die Bausparkasse Sparleistungen des Kunden nicht annehmen will.

Die Frage, ob die Mindestbausparsumme bereits erreicht ist, ist keinesfalls so einfach zu beantworten, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#769

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d769
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!