Die Mietpreisbremse ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und hat den Zweck, den Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen zu entspannen und so überdurchschnittlich hohe Mieten zu vermeiden.
Welche Gebiete dazugehören und wann die Mietpreisbremse zum Einsatz kommt, legen die Regierungen der einzelnen Bundesländer fest.
Welche Bundesländer haben bisher die Mietpreisbremse eingeführt?
Verordnungen zur Mietpreisbremse wurden von folgenden Bundesländern getroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Mietpreisbremse in Berlin
Am schnellsten mit der Umsetzung der Mietpreisbremse war das Bundesland Berlin. Im gesamten Stadtgebiet von Berlin gilt die Mietpreisbremse seit dem 01.06.2015.
Mietpreisbremse in Hamburg
Auch Hamburg hat die Mietpreisbremse schnell eingeführt. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse seit dem 01.07.2015. Die Mietpreisbremse gilt flächendeckend in ganz Hamburg.
Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen
Ebenso führte Nordrhein-Westfalen die Mietpreispreisbremse zum 01.07.2015 ein. Aber Achtung: Die Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten Städten von Nordrhein-Westfalen. Eine genaue Liste der nordrhein-westfälischen Städte, in der die Mietpreisbremse gilt, finden Sie hier.
Mietpreisbremse in Bayern
Auch in einzelnen Städten in Bayern gilt die Mietpreisbremse. In München und anderen bayerischen Städten wurde die Mietpreisbremse am 1.8.2015 eingeführt. Aber Achtung: Die Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten bayerischen Städten. Eine genaue Liste der bayerischen Städte, in der die Mietpreisbremse gilt, finden Sie hier.
Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz
In einzelnen Städten von Rheinland-Pfalz gilt die Mietpreisbremse seit dem 08.10.2015. Hier eine genaue Liste der Städte, in der die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz gilt.
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
In bestimmten Städten von Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit dem 01.11.2015. Hier finden Sie die genaue Liste der Städte, in der die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg gilt.
Mietpreisbremse in Hessen
In bestimmten Städten in Hessen gilt die Mietpreisbremse seit dem 27.11.2015. Hier finden Sie die genaue Liste der Städte, in der die Mietpreisbremse in Hessen gilt.
Mietpreisbremse in Bremen
Seit Anfang Dezember (01.12.2015) gilt die Mietpreisbremse auch im Stadtgebiet von Bremen. Bremerhaven ist allerdings von der Mietpreispreisbremse ausgenommen Siehe hier für weitere Informationen zur Mietpreisbremse im Bremen und Bremerhaven.
Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein
Auch das Land Schleswig-Holstein hat die Mietpreisbremse am 01.12.2015 eingeführt. Hier finden Sie die genaue Liste der Städte, in der die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein gilt.
Mietpreisbremse in Brandenburg
Auch das Land will die Mietpreisbremse einführen. Dort wird sie ab dem 01.01.2016 gelten. Hier finden Sie die genaue Liste der Städte, in der die Mietpreisbremse in Brandenburg gilt.
Für welche Mietwohnungen gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nur für Bestandswohnungen in Gebieten mit knappem Wohnungsangebot. Bei umfassend modernisierten Immobilien und Neubauten greift sie nicht (vgl. ausführlich: Fragen und Antworten zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Wo und wann gilt die Mietpreisbremse, welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen und wie berechnet sich der Mietpreis?).