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Verkehrsrecht | 22.04.2015

Bußgeld

Verkehrssünden im Ausland: Was kostet Telefonieren am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss und werden die Strafen in Deutschland vollstreckt?

Im Vergleich zu Deutschland ist für einige Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld fällig. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann es besonders teuer werden.

Norwegen hat im europäischen Vergleich die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro). Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Weit drastischer Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss etwa in Italien und Dänemark. Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat bei 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).

Vollstreckung in Deutschland

Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße die im EU-Ausland begangen werden in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

Quelle: DAWR/ADAC/pt
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