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Im Falle eines Verkehrsunfalles gilt es zunächst, sich um etwaig Verletzte zu kümmern und die Unfallstelle zu sichern. Die meisten denken nicht sofort an die rechtlichen Konsequenzen. Wenn Sie nachfolgende Verhaltensregeln bei einem Verkehrsunfall in Spanien befolgen, so bereiten sie auch in rechtlicher Hinsicht die Grundlagen für eine spätere Schadensabwicklung vor:
- Halten Sie sofort an und sichern Sie die Unfallstelle. Tragen sie dabei eine Warnweste, da in Spanien beim Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen oder außerörtlichen Straßen stets eine Warnweste getragen werden muss.
- Leiten Sie bei Personenschäden Erste-Hilfe- Maßnahmen ein und rufen die Polizei und den Rettungsdienst. Die Polizei erreichen Sie unter der allgemeinen Notrufnummer für Europa -112-, den Rettungsdienst (Ambulancia) unter - 061-.
Unfallhergang festhalten
Halten Sie den genauen Unfallhergang schriftlich fest und erstellen ein Unfallprotokoll; dieses sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Genaue Bezeichnung des Unfallortes
- Kurze Darstellung des Unfallhergangs, diese möglichst durch eine Skizze veranschaulicht
- Sämtliche Unfallbeteiligte; Namen und Anschriften von Fahrern und Haltern der beteiligten Fahrzeuge, sowie der Versicherungsgesellschaften nebst Versicherungsscheinnummern
- Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Alle in Betracht kommenden Unfallzeugen mit Name und Anschrift
- Wenn möglich, erstellen Sie Fotos von der Unfallstelle und von den Schäden an den Fahrzeugen und fügen diese dem Unfallprotokoll bei
Vorsicht beim Unterschreiben von Schriftstücken!
Sollte die Polizei einen Unfallbericht erstellen, dann bitten Sie um Aushändigung einer Kopie, auch wenn dieser in der spanischen Sprache verfasst ist. Zur Vermeidung eines unbewussten Schuldanerkenntnisses ist es wichtig, dass Sie keine Schriftstücke unterschreiben, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
Haftpflichtversicherung informieren
Informieren Sie unverzüglich Ihre Haftpflichtversicherung.
Besser einen Anwalt zu Rate ziehen
Bei der Schadensabwicklung gibt es vieles zu beachten. Sie sollten daher für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche fachkundigen Rat einholen. Holen Sie sich rechtzeitig professionelle Hilfe ein, damit der für Sie sicherste Weg der Durchsetzung Ihrer Rechte gefunden werden kann. So können Ihre Ansprüche direkt bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Spanien angemeldet werden. Die Schadenabwicklung kann aber auch, was vielen unbekannt ist, in Deutschland erfolgen. Der Vorteil ist, dass etwaige Gerichtsprozesse nicht in Spanien vor Ort geführt werden, sondern am Wohnort der geschädigten Partei in Deutschland.
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Spanisches Recht wird angewendet
Bei beiden Varianten der Schadensabwicklung kommt das spanische Recht zur Anwendung. Dieses enthält einige Unterschiede zum deutschen Zivilrecht. So ist u.a. zu berücksichtigen, dass deutsche Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschläge in vielen Fällen in Spanien nicht anerkannt werden. Kosten für ein Sachverständigengutachten werden grundsätzlich nicht erstattet. Auch Mietwagenkosten, der in Deutschland erstattungsfähige Nutzungsausfall oder eine merkantile Wertminderung werden in Spanien nicht entschädigt. Zudem werden die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht erstattet, welche jedoch regelmäßig durch eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen werden.
Auch im Fall eines Personenschadens werden nach spanischem Recht Kosten für Heilbehandlungen oder Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld erstattet.
Für den Fall, dass der Unfallverursacher infolge von Unfallflucht unbekannt ist, können Personenschäden gegenüber einem Garantiefonds geltend gemacht werden, wenn der Versicherungsfall in Spanien eingetreten ist.
Auf Verjährungsfristen achten!
Beachten Sie in jedem Falle die Verjährungsfristen. Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall in Spanien verjähren bereits 1 Jahr nach dem Unfallgeschehen.
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