Ist copy & paste von fremden Inhalten erlaubt?
Nein! Das Kopieren fremder Texte ist nur nach vorheriger Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig! Texte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, ohne dass es einer Eintragung in ein Register oder ähnlichem bedarf.
Gilt das Verbot auch für Bilder?
Ja! Auch Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden! Das gilt auch für frei zugängliche Bilder bei Google!
Bei der Verwendung eigener Bilder ist man selbst Urheber und kann diese somit nutzen! Hier sind aber ggf. Persönlichkeitsrechte der abgebildeten (Arbeitnehmer) zu beachten!
Bei der Verwendung von Bildern die unter einer creative commens (CC) Lizenz zur Verfügung gestellt werden, sind insbesondere das Urheberbenennungsrecht sowie die Nutzungsbedingungen der Plattformen zu beachten. Zudem muss auch der Umfang der Lizenz eingehalten werden (kommerziell/ privat?)
Ist es erlaubt Musiktitel auf der Homepage zu veröffentlichen?
Es kommt drauf an: Eigene Songs können frei genutzt werden. Bei fremden Musiktiteln sieht es anders aus. Hier müssen entsprechende Lizenzen in entsprechendem Umfang vorliegen.
Ausnahmen können bei Gema-freier Musik bestehen. GEMA ist die Abkürzung für die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”
Praxistipp: Auch bei Eigenkompositionen sollte vorab eine Prüfung durch die GEMA erfolgen, sodass Streit über identische Musiksteile vermieden werden kann.
Achtung: Auch die Texte (ohne Ton) dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden!
Dürfen Videofilme oder Filmausschnitte auf der Homepage veröffentlicht werden?
Hier ist wieder zu differenzieren! Grundsätzlich können legal veröffentlichte Videos verlinkt werden. Das gilt allerdings nicht für Videos die illegal hochgeladen wurden oder für die die entsprechenden Berechtigungen fehlen!
Sind Downloads erlaubt?
Oftmals stellen Unternehmen ihren Kunden verschiedene Inhalte auch zum Download zur Verfügung. Seien es Werbeprospekte, Teilnahmeformulare für Gewinnspiele oder aber die AGB. Das ist Grundsätzlich zulässig.
Achtung: Es dürfen allerdings keine illegalen Inhalte und Kopien zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere dürfen keine Downloads ermöglicht werden, die es ansonsten nur kostenpflichtig zu kaufen gibt!
Ist ein Impressum Pflicht?
Ja! Unternehmenswebseiten müssen ein Impressum bereitstellen! Nur bei rein privaten Internetseiten kann die Impressumspflicht zu verneinen sein. Das sind jedoch absolute Ausnahmen.
Denn als geschäftlich (mit Impressumspflicht) gilt eine Internetseite bereits dann, wenn sie
→ Werbung enthält und mit der Homepage Geld verdient werden soll
→ Waren und Dienstleistungen angeboten werden
→ Downloads bereitgestellt werden
→ redaktionelle Inhalte auf der Website abrufbar sind
→ (…)
Das Impressum muss dann folgende Mindestangaben enthalten:
→ Vor- und Zuname (keine Abkürzung des Vornamens)
→ vollständige Anschrift (kein Postfach!)
→ Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, E-Mail, Fax)
→ Je nach Unternehmen und Gegenstand der Geschäftstätigkeit können noch Angaben zur Rechtsform, Vertretung, Registernummer, Aufsichtsbehörden und der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (nicht mit der Steuernummer zu verwechseln!) hinzukommen.
Und was ist mit der Datenschutzerklärung?
Sobald personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, muss eine Datenschutzerklärung bereitgestellt werden! Diese muss in leicht verständlicher Form und im Umfang der jeweiligen Datennutzung zur Verfügung stehen!
Achtung: Verstöße gegen Regelungen zum Datenschutz können auch durch Verbraucherschutzverbände kostenpflichtig abgemahnt werden!
Fazit
Bei der Erstellung und Pflege einer Homepage gibt es verschiedene Regelungen zu beachten! Unternehmen sollten die Rechtslage und Entwicklung im Auge behalten und im Bedarfsfall ihre Internetseite anpassen.
Bei Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!