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Familienrecht und Verfassungsrecht | 03.07.2017

„Ehe für alle“

„Ehe für alle“: Droht ein Stoppsignal durch das Bundesverfassungsgericht?

Gegner der „Ehe für alle“ zweifeln Verfassungs­konformität des Beschlusses an

Freuden­tränen und Konfetti bei den Fans der „Ehe für alle“ im Bundestag, auf der anderen Seite Wut und Zweifel. Vor allem geht es darum, ob das Grundgesetz die Ehe für Homo-Paare erlaubt. Konservative denken über eine Klage in Karlsruhe nach. Doch die Hürden sind hoch.

Möglichst am 22. Oktober 2017 möchte Bundes­umwelt­ministerin Barbara Hendricks heiraten. Dann ist es genau sieben Jahre her, dass sich die SPD-Frau und ihre Freundin „verpartnerten“, also eine gleich­geschlechtliche Lebens­partnerschaft eintragen ließen. Den Festtag ermöglichen soll die mit großer Bundestags­mehrheit beschlossene Öffnung der Ehe für homo­sexuelle Paare. Der Bundesrat dürfte einen Haken unter das Gesetz machen.

Aber kann wirklich nichts mehr schiefgehen für Bundes­umwelt­ministerin Barbara Hendricks und Tausende Lesben oder Schwule, die ab Herbst - drei Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes - in den Standes­ämtern Ja sagen wollen? CDU-Kabinetts­kollege Thomas de Maizière hat jedenfalls Nein gesagt - er räumt einer Verfassungs­klage gegen die beschlossene Änderung des Ehebegriffs Chancen ein. Das historische Bundestags­votum für die volle Gleich­berechtigung Homosexueller wirft also Fragen auf.

Wie argumentieren politische Gegner der „Ehe für alle?“

Sie sind im Bundestag nur noch bei CDU und CSU zu finden. Zwar stimmte auch in der Union ein Viertel für die Öffnung der Ehe, doch die Fraktions­spitze und immerhin 225 der insgesamt gut 600 Abgeordneten waren dagegen. Fraktions­chef Volker Kauder (CDU) und CSU-Landes­gruppen­chefin Gerda Hasselfeldt verweisen aufs Grundgesetz, sie zweifeln die Verfassungs­konformität des Beschlusses an. „Die höchst­richterliche Rechtsprechung definiert Ehe als Gemein­schaft von Mann und Frau“, sagte Hasselfeldt. Denn daraus gingen Kinder als Keimzelle der Gesellschaft hervor. Auch de Maizière sagt, „dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungs­änderung gebraucht hätten“. Auch der drohende Unterton anderer Unions­politiker, die eine Klage in Karlsruhe prüfen wollen, macht „Ehe für alle“-Fans nervös.

Warum die Zweifel trotz glasklarer Mehrheiten?

Wenn die Sache vor dem Bundes­verfassungs­gericht landete, stünde die Homo-Ehe unter Vorbehalt. Weil sie niemanden konkret benachteiligt, können in Karlsruhe nicht einzelne Bürger klagen. Die obersten Richter könnte jedoch eine Normen­kontroll­klage beschäftigen, deren Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes ist. Mit einer abstrakten Normen­kontrolle kann laut Grundgesetz „Bundes- oder Landesrecht vor dem Bundes­verfassungs­gericht auf seine Verfassungs­mäßigkeit überprüft werden“. Antrags­berechtigt sind die Bundes­regierung, ein Land oder zumindest ein Viertel des Bundestages. Denkbar wären zumindest die zweite Möglichkeit (eine der sieben CDU-geführten Landes­regierungen, am ehesten das CSU-alleinregierte Bayern) oder die dritte (derzeit wären 158 Abgeordnete nötig). Theoretisch möglich wäre auch, dass ein mit der Praxis­anwendung der Ehe für alle befasstes Gericht Karlsruhe um Prüfung bittet.

Was steht im Grundgesetz konkret über Ehe und Familie?

Beide „stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, heißt es in Artikel 6. Darauf berufen sich nun Befürworter und Gegner der Ehe für alle. Die einen weisen darauf hin, dass von der zitierten „Gemein­schaft von Mann und Frau“ im Grundgesetz gar nicht explizit die Rede sei, dass sich die gesellschaftliche Realität nun mal ändern und die Verfassung dies abfedern könne. Die anderen verweisen auf die „ständige Auslegung des Bundes­verfassungs­gerichtes“. Tatsächlich heißt es etwa in einem Urteil von 2002: „Ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung“ bleibe eine Ehe „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebens­gemeinschaft.“ Diese mehrfach in Karlsruhe bestätigte Auffassung mache eine Änderung des Grund­gesetzes erforderlich, meinen „Ehe für alle“-Kritiker. Nötig wäre dann eine Zwei­drittel­mehrheit.

Was sagt der andere Verfassungsminister in der Bundesregierung?

Die Union wirft Justizminister Heiko Maas vor, sein Fähnchen nach dem Wind zu drehen. Auf eine Kleine Anfrage an die Bundes­regierung habe der SPD-Mann 2014 gesagt, die Ehe für alle sei laut ständiger Rechtsprechung „nicht vereinbar“ mit der Verfassung, triumphierte Kauder. „Rechtzeitig vor dieser Entscheidung“ im Bundestag habe Maas aber nun behauptet, es sei keine Grundgesetz­änderung notwendig. Der Minister dürfe nicht der Eindruck erwecken, „dass die Frage, ob etwas verfassungs­konform ist oder nicht, unter politischer Opportunität beurteilt wird“, so der CDU-Politiker. Eine Maas-Sprecherin bestritt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur jeglichen Sinnes­wandel. Der Minister habe sich vor zwei Jahren umgehend erklärt: „Da es heute Interpretations­versuche zu diesem Thema gab, hier gerne noch mal deutlich: Die vollständige Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts ist und bleibt unsere Position. Eine Grundgesetz-Änderung ist dafür nicht zwingend.“

Wie äußern sich Top-Juristen zu dem möglichen Rechtskonflikt?

Es gibt diverse Einschätzungen. Eine gewichtige stammt vom ehemaligen Bundes­verfassungs­gerichts-Präsidenten Hans-Jürgen Papier: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern.“ Auch für Jörn Ipsen, bis 2013 Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichts­hofes, ist mit Grundgesetz-Artikel 6 selbstverständlich die „Lebens­gemeinschaft von Mann und Frau“ gemeint. Andere vermuten, das neue Gesetz werde Bestand haben. Der Leipziger Professor für Öffentliches Recht, Christoph Degenhart, erwartet, dass Karlsruhe „pragmatische Lösungen sucht“. Die Professorin für Öffentliches Recht in Hannover, Frauke Brosius-Gersdorf, meint: „Dass die Ehe auch zwischen zwei gleich­geschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte. Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.“

Wird es also zum politisch-juristischen Showdown kommen?

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Wahlkampf wohl wenig Interesse daran, dass das Thema gegen eine klare Bevölkerungsm­ehrheit pro Ehe für alle hochgezogen wird und ihre Partei als schlechter Verlierer dasteht. Zumal eine Grundgesetz­änderung mit einer neuen Regierung womöglich ohnehin käme. Doch Kritiker wie Kauder und de Maizière sind CDU-Schwer­gewichte. Ob genug konservative Abgeordnete aus Wut über das rot-rot-grün initiierte Parlaments­votum klagen, oder ob sich ein unions­regiertes Bundesland zum Buhmann machen will, ist derzeit nicht absehbar. Unmöglich ist es aber nicht. Ministerin Hendricks dürfte den noch bald das Aufgebot bestellen - schon um mit ihrer Hochzeit ein Zeichen zu setzen. Ob sie de Maizière einlädt?

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