„Falls es zu einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD kommen sollte, muss sichergestellt sein, dass die Opposition ihre Rechte und angemessene Redezeiten behält“, sagte Brigitte Zypries.
Diskurs erhält den deutschen Parlamentarismus lebendig
„Es ist gerade der Diskurs, der den deutschen Parlamentarismus lebendig erhält und die Demokratie ausmacht. Dieser Diskurs muss auch hergestellt werden, wenn die Regierung rund 80 % der Sitze des Bundestages hat. Deshalb muss die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für diese Legislatur –sollte es zu der Großen Koalition kommen –angemessene Redezeiten für die Opposition vorsehen“, sagte Zypries.
Auch kleine Opposition muss Untersuchungsausschüsse einsetzen können
Forderungen von Linken und Grünen nach mehr Rechten für die Opposition steht Zypries offen gegenüber: „Wir sind uns einig, dass es auch für eine sehr verkleinerte Opposition möglich sein muss, Untersuchungsausschüsse einzusetzen –das ist eines der wichtigsten Rechte der Opposition im Deutschen Bundestaggegenüber der Bundesregierung.
Einleiten einer Normenkontrollklage
Diskussionswürdig ist die Regelung für das Einleiten einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Denn die Normenkontrolle ist kein Minderheitenrecht, sondern dient der objektiven Prüfung und kann deshalb auch von Landesregierungen erhoben werden. Geht es um die klassischen Rechte der Fraktionen oder einzelner Abgeordneter, hat die Opposition durch das Organstreitverfahren die Möglichkeit, ihre Minderheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgerichtgeltend zu machen und durchzusetzen –und zwar ohne ein Quorum.“