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Telekommunikationsrecht und Verbraucherrecht | 11.10.2013

Werbeanrufe

Höhere Bußgelder bei unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur kann jetzt besser gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich. Die neue Regelung trat am 9. Oktober in Kraft.

„Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Firmen dürfen Verbraucher zu Werbezwecken nicht ohne Einwilligung anrufen

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bisher von der Bundesnetzagentur festgestellte Verstöße waren meist auf die Verwendung von nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen zurückzuführen, die angeblich über Gewinnspielteilnahmen im Internet abgegeben wurden. Die betroffenen Unternehmen kauften solche Einwilligungen häufig zusammen mit den für die Anrufe verwendeten Adressdaten bei Datenhändlern.

Bundesnetzagentur kann Rufnummern von unseriösen Firmen abschalten lassen

Durch die Gesetzesänderung kann die Bundesnetzagentur zukünftig auch Telefonwerbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen als Ordnungswidrigkeit ahnden. Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Jahren bereits erfolgreich gegen derartige Anrufe vorgegangen, indem sie die Abschaltung von hierfür genutzten Rufnummern angeordnet und sog. Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen hat. Diese verwaltungsrechtlichen Maßnahmen haben zu einem deutlichen Rückgang der Beschwerdezahlen geführt. Die Möglichkeit, in solchen Fällen auch Bußgelder zu verhängen, erweitert die bisherigen Befugnisse.

Verbraucher sollten der Bundesnetzagentur unseriöse Firmen nennen

Die Bundesnetzagentur ist zur Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Um Maßnahmen ergreifen zu können, benötigt sie detaillierte Hinweise. Verbraucher, die unerlaubte Werbeanrufe melden möchten, sollten der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:

  • Datum des Anrufs,
  • die auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigte Rufnummer,
  • beworbenes Produkt oder beworbene Dienstleistung,
  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
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