[11.01.2016] 



Von Premium-SMS über Dienste-Abos bis hin zu kostenpflichtigen Hotlines und Serviceleistungen: Drittanbieter können sich das Geld für solche Angebote einfach per Handyrechnung holen. Dass Handy-Provider dabei das Geld für solche Leistungen eintreiben, sich aber für Beschwerden rund um diese Forderungen nicht zuständig fühlen, ist nicht rechtens (LG Potsdam, Urteil vom 26.11.2015, Az. 2 O 340/14).