Auch eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek behält Facebook sich neuerdings standardmäßig vor: Nutzer:innen der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen gegen Datenschutzrechte der Verbraucher:innen. Sie hat die Meta Platforms Ireland Ltd. deshalb abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. „Obwohl beide Regelungen einschneidend sind, werden diese ganz nebenbei und als Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, müsste selbst aktiv werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer:innen sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen.“
Meta will gepostete Inhalte auf Facebook und Instagram zum Trainieren künstlicher Intelligenz verwenden
Laut der neuen Datenschutzrichtlinie, die ab dem 26. Juni 2024 gelten soll, will der Internetriese gepostete Inhalte auf Facebook und Instagram zum Trainieren künstlicher Intelligenz verwenden. Das können sogar Inhalte sein, die nicht für alle Plattformnutzer:innen bestimmt sind, zum Beispiel auf privaten Profilen. Meta beruft sich dabei auf ihr berechtigtes Interesse. „Meta macht es sich hier zu einfach. Aus unserer Sicht ist klar: Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer:innen geschehen“, erläutert Schuldzinski. „Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein und Nutzer:innen konnten in der Vergangenheit gar nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.“ Zwar bietet Meta den Nutzer:innen die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Doch der Widerspruchsprozess ist sehr kompliziert und teilweise sogar unmöglich durchzuführen zum Beispiel dann, wenn ein Account gehackt wurde. Der Widerspruch soll nämlich nur für eingeloggte Nutzer:innen möglich sein.
Fotovorschläge verstoßen gegen Grundsatz des Datenschutzes
Auch die neue Funktion in der Facebook-App, die es Meta gestatten soll, im Hintergrund die Daten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone auszuwerten, auf die sie Zugriff hat, verstößt gegen den Datenschutz. Die Nutzer:innen können diese Funktion zwar abschalten, standardmäßig ist sie jedoch aktiviert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung („privacy by default“). „Der Zugriff auf die Metadaten der Fotos und Videos sollte standardmäßig deaktiviert sein“, unterstreicht Verbraucherschützer Schuldzinski. „Besonders perfide finden wir, dass Meta die neue Funktion bereits eingeführt hat, ohne die Nutzer:innen vorher darüber zu informieren. Dann darf es erst recht nicht per Voreinstellung aktiviert sein.“
Unterlassungserklärung
Das Unternehmen hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.