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Wettbewerbsrecht | 16.09.2014

Uber kann weitermachen

Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Uberpop nicht

Das Landgericht Frankfurt hat heute seine einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienst-Vermittler Uber aufgehoben.

Der Taxi-Konkurrent darf in Deutschland wieder Fahrten über Uberpop vermitteln. Doch auch nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt geht der Streit weiter.

„Das Gericht war der Auffassung, dass keine Eilbedürftigkeit gegeben sei. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt.

Die Entscheidung bedeute nicht, dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig ist. „Im Gegenteil, das Landgericht hat in seiner ersten Entscheidung klar gesagt, dass diese Vermittlung rechtswidrig ist“, so Schlenker. Diese rechtliche Einschätzung habe das Landgericht mit seinem heutigen Urteil nicht widerrufen. „Es bleibt also dabei: Uber handelt rechtswidrig!“, sagt Schlenker.

Die Taxibranche akzeptiere Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. „Uber tue das nicht“, sagt Schlenker. Daher wolle man unverzüglich in Berufung gehen.

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