wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 25.06.2014

NRW-Justizminister Kutschaty will Verbot von Videoübertragungen aus Gerichtsverhandlungen lockern

Bei einigen Prozessen überstieg in der Vergangenheit das Interesse der Öffentlichkeit die Zahl der Plätze in Gerichtssälen. Hier will Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) nach einem Bericht der Berliner Morgenpost Abhilfe schaffen.

In der Vergangenheit hat es zum Beispiel in dem Strafverfahren um die Steueraffäre von Uli Hoeneß oder den immer noch laufenden NSU-Prozess, Gerangel von Presse und Öffentlichkeit um die knappen Zuschauerplätze im Gerichtssaal gegeben.

Love-Parade-Prozess

Und die nächste „Reise nach Jerusalem“ kündigt sich schon an: Sollte die Anklage im Love-Parade-Prozess zugelassen werden, wird das Interesse wieder groß sein. Das Landgericht Düsseldorf will dann den Strafprozess auf dem Düsseldorfer Messegelände verhandeln.

50 Jahre altes Verbot

Aber es ginge auch anders. Das meint jedenfalls Thomas Kutschaty. Der nordrhein-westfälische Justizminister will das Verbot von Videoübertragungen aus Gerichtsverhandlungen lockern. Ginge es nach ihm, so könnte der Prozess auch in einen Nachbarraum per Video übertragen werden. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei 50 Jahre alt und trage der heutigen Medienlandschaft nicht mehr Rechnung. „Warum schicken wir in diesen großen Prozessen Menschen weg, die sehen wollen, wie die Justiz arbeitet?“ zitiert die Berliner Morgenpost Kutschaty.

Einen Zwang zur Videoübertragung in einen Nachbarraum solle es aber nicht geben. Nur auf entsprechende Anordnung des Richters, solle eine Videoübertragung möglich sein.

Kein Prozess im Fernsehen

Die Übertragung von Gerichtsprozessen im TV solle aber weiterhin verboten bleiben.

Siehe auch:

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#178

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d178
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!