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Internetrecht und Urheberrecht | 17.12.2013

Redtube-Abmahnopfer wehrt sich gerichtlich gegen die Massenabmahnung wegen Streaming

Was kann man gegen die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung durch angebliche Nutzung des Streaming Portals redtube.com tun? Ein Rechtsanwalt aus Essen hat nun für seinen Mandanten eine negative Feststellungklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben.

Im Rahmen einer von den U+C Rechtsanwälten aus Regensburg durchgeführten Abmahnwelle erhielten tausende Internet Anschlussinhaber Abmahnungen, in denen den Anschlussinhabern vorgeworfen wurde, Urheberrechtsverstöße dadurch zu begehen, dass über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Filme auf der Plattform redtube.com angesehen wurden.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen ein Betrag in Höhe von 250,00 Euro gefordert.

Negative Feststellungsklage

Rechtsanwalt Alexander Hufendiek aus Essen hat für einen Abgemahnten nun negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben.

Ziel der negativen Feststellungsklage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll grundsätzlich geklärt werden, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind.

Wie sollten sich Abgemahnte verhalten?

„Eine Abmahnung sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden“, sagt Rechtsanwalt Thilo Seelbach von der SI Rechtsanwaltsgesellschaft. Am besten sei es, sich anwaltlichen Rat einzuholen. „Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die gesetzten Fristen beachtet werden“, so Rechtsanwalt Seelbach (Ausführlich: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?).

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