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Verkehrsrecht | 02.11.2014

RDKS

Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) jetzt verbindlich für Neuzulassungen

Alle nach dem 1. November 2014 neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile müssen serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Darauf weist der ADAC hin.

Ab 1. November müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Winterreifenwechsel Mehrkosten von 300 bis 350 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Wechsel auf neue Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.

Reifendruck-Kontrollsysteme sind sinnvoll, da sie einen plötzlichen Druckverlust sofort anzeigen und der Fahrer eine Warnung erhält. Bisher war das RDKS kein Bestandteil der Typzulassung und konnte deswegen außer Betrieb genommen werden, beispielsweise bei der Verwendung eines zweiten Rädersatzes im Winter. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. Trotz der neuen Technik rät der ADAC weiter dazu, den Reifendruck alle 14 Tage zu kontrollieren.

Wer unsicher ist, ob sein neues Fahrzeug, das er in den vergangenen Monaten gekauft hat, verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte bei seinem Händler nachfragen. Wichtig ist auch zu wissen, ob ein direkt oder indirekt messendes System verbaut ist.

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