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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 24.10.2017

Autokredit­vertrag

Formfehler bei Kredit­verträgen - Autokredit ohne Zahlung einer Nutzungs­entschädigung widerrufen

Keine Nutzungs­entschädigung bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden

Das Handels­blatt berichtet in seiner Ausgabe vom 17. Oktober 2017 unter der Über­schrift „Fehler im Detail“ von Möglichkeiten, einen Autokredit­vertrag wirksam zu widerrufen. Das Besondere bei Auto­krediten ab dem 13. Juni 2014 sei, dass sich der Widerruf insbesondere deswegen für den Auto­besitzer lohnt, weil für Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, keinen Abschlag für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos vorgenommen werden müsse.

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Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte weist daraufhin, dass ein Verbraucher einen Autokredit­vertrag bei fehlerhafter Information über das Widerrufs­recht noch heute widerrufen könne. Dies gelte übrigens für alle privaten Leasing- und Darlehens­verträge, die ab dem 1. August 2002 geschlossen wurden nicht nur für solche ab dem 11. Juni 2010.

Autokreditvertrag ohne Zahlung der Nutzungsentschädigung widerrufen

Auch der Widerruf eines älteren Autokredit­vertrages sei wirtschaftlich sinnvoll, weil dem Verbraucher hohe Zins­ansprüche zustehen. „Bei Auto­krediten, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sind diese Zahlungs­ansprüche zwar geringer. Bei diesen muss sich der Verbraucher jedoch nach dem Gesetz keine Nutzungs­entschädigung mehr anrechnen lassen“, verrät Anwalt Hahn. Die Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Auto­besitzer sein mehrere Jahre gefahrenes Diesel­fahrzeug nun kostenfrei zurück­geben könne.

Urteil zu fehlerhaftem Kreditvertrag der VW Bank steht noch aus

„Am 24. Oktober 2017 soll vor dem Landgericht Berlin nochmals darüber verhandelt werden, ob ein Kredit­vertrag der VW Bank Formfehler enthält und daher wirksam widerrufen werden könne“, so Rechtsanwalt Hahn. Ein gerichtlicher Erfolg wäre ein erster Durchbruch für geschädigte VW-Kunden von Schummel­dieseln.

Autokreditverträge bei Formfehlern in Widerrufsinformationen widerrufbar

Grund­sätzlich können laut Hahn aber alle Verbraucher ihren Autokredit­vertrag bei Formfehlern der Wider­rufs­information widerrufen. Das gelte auch für finanzierte Benziner. „Da sich derzeit die Autokredit­banken noch nicht außer­gerichtlich einigen wollen, sollte der betroffene Auto­besitzer allerdings über eine eintritts­pflichtige Rechtschutz­versicherung verfügen.

Hahn Rechts­anwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kosten­freien Erstcheck an.

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