wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verwaltungsrecht | 09.11.2014

Gewinntipps

Spielsucht: Spielhallen halten sich nur unzureichend an die gesetzlichen Vorgaben

Viele Spielhallen halten sich nach einer Untersuchung des Suchtforschers Gerhard Meyer offenbar nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben. Diese besagen z.B., dass Personen die erkennbar süchtig sind, nicht an Spielen teilnehmen dürfen.

Die Uni Bremen ließ nach einem Bericht des SPIEGEL unter der Leitung des Suchtforschers Gerhard Meyer, die in einer der nächsten Ausgaben der Fachzeitschrift „Sucht“ erscheint, eine Untersuchung in Spielhallen durchführen. Im Rahmen eines „experimentellen Praktikums“ suchten Studenten Spielhallen auf und gaben vor, spielsüchtig zu sein. Allerdings darf nach dem Gesetz, wer erkennbar süchtig ist, nicht an Spielen teilnehmen. Meist gab sich das Personal in den Spielhallen jedoch desinteressiert und beachtete die vermeintlich Süchtigen nicht weiter; manchmal wurden diese regelrecht hofiert. Die Studenten erhielten manchmal sogar Gewinntipps vom Personal.

Nur in fünf Prozent der Fälle reagierte das Personal angemessen

„Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen fand nur in geringem Ausmaß statt“, zitiert der SPIEGEL den Projektleiter Meyer. Auf „problematisches Spielverhalten“ sei nur selten eine angemessene Reaktion erfolgt: in sechs von 112 Fällen. „Die Länder haben zwar inzwischen die Gefahr erkannt, die von den Automaten ausgeht, und Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz erlassen, aber die werden kaum überwacht.“

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#271

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d271
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!