Bei den Berliner Koalitionsverhandlungen plant die Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, dass zukünftig die Störerhaftung von WLAN-Netzbetreibern entfallen soll. Die Störerhaftung ansich solle zwar bestehen bleiben, jedoch würden zukünftig Betreiber von WLAN-Netzen in Cafés oder Hotels mit Internetprovidern gleichgestellt.
Konkrete Ausgestaltung noch unklar
Bisher ist noch nicht klar, wie die genaue Ausgestaltung der Regelung aussehen wird. Die Privilegierung soll nur für Anbieter von offenen WLAN-Netzen gelten, nicht aber für Privathaushalte.
Offene WLAN-Betreiber werden zu „Mini-Providern“
Der Verein Digitale Gesellschaft begrüßt das Vorhaben der Großen Koalition. “Wir haben bereits im vergangenen Jahr einen Lösungsweg aufgezeigt, wie die Politik durch Änderungen im Telemediengesetz Betreiber von offenen WLANs mit kommerziellen Internetprovidern hinsichtlich der Haftungserleichterung gleichstellen könnte. Damit könnten auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt”, so Volker Tripp, Politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V.
„Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofs weitete Haftung aus
Notwendig geworden ist eine Gesetzesänderung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (“Sommer unseres Lebens”), wonach diejenigen haftbar gemacht werden können, aus deren Netzwerken heraus Dritte illegale Aktivitäten ausüben. Wegen dieses Haftungsrisikos schotten derzeit viele Nutzer ihre Netze ab, anstatt sie anderen zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Das führt in dichter besiedelten Gebieten dazu, dass zwar oft unzählige WLAN-Netze zu empfangen sind – allerdings verschlüsselt, so dass kein einziges zur gemeinsamen Nutzung offen steht. Und all dies nur, weil die WLAN-Betreiber, anders als etwa die Anbieter von DSL-Anschlüssen, nach gegenwärtiger Rechtslage für alles verantwortlich sind, was über ihre Netze geschieht. Diesem Irrsinn soll nun offenbar endlich ein Ende gesetzt werden.