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Verbraucherrecht | 09.11.2016

Anwalts­kosten

Umfrage: 60 Prozent der Anwälte nennen keine Preise

Erst­beratung beim Anwalt kostet laut Gebühren­ordnung maximal 190 Euro netto

Neue Mandanten bekommen von Anwälten vorab häufig keine Auskunft darüber, welche Kosten auf sie zukommen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Legalbase Digital GmbH hervor.

Erfragt wurden Kosten für das Aufsetzen eines Testaments

Insgesamt wurde durch Test­personen bei 320 Anwälten nachgefragt, was das Aufsetzen eines Testaments kosten würde. Nur 42 Prozent der Anwälte haben einen Preis genannt. In rund 58 Prozent der Fälle sollten die potentiellen Mandanten zu einem Beratungs­gespräch in die Kanzlei kommen. Die Erst­beratung beim Anwalt kostet laut Gebühren­ordnung maximal 190 Euro netto (vgl. Anwalts­gebühren: Was kostet eine Erst­beratung beim Rechtsanwalt?). An die Gebühren­ordnung hielten sich 77 Prozent der Anwälte, die eine Erst­beratung vereinbaren wollten. Drei der 185 Anwälte boten die Erst­beratung gratis an. In 13 Kanzleien wurde für die Erst­beratung eine höhere Pauschale oder eine Abrechnung auf Stunden­basis vereinbart. Eine solche Vereinbarung setzt die Gebühren­ordnung außer Kraft, kann aber bei stunden­basierter Abrechnung zu unvorhersehbaren hohen Kosten führen.

20 Anwälte pro Bundesland wurden befragt

Insgesamt wurden 20 Anwälte pro Bundesland befragt, die im Bereich Erbrecht beraten. Am wenigsten auskunfts­freudig waren die Anwälte aus Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Bundes­ländern waren nur drei der 20 angerufenen Anwälte bereit, einen Preis zu nennen. Am transparentesten waren die Kanzleien in Hessen und Bremen. In beiden Bundes­ländern haben 60 Prozent der Anwälte einen Preis genannt.

Insgesamt haben 135 von 320 befragten Anwälten einen Preis genannt. Im Schnitt kostete das Aufsetzen eines Testaments 811 Euro. Der günstigste Anwalt saß in Thüringen und nannte einen Preis von lediglich 75 Euro. Der teuerste Anwalt der Befragung kommt aus Schleswig-Holstein. Er verlangte telefonisch einen Preis von 3.600 Euro.

Alle Anwälte erhielten dieselben Hintergrundinformationen

Für die Preisum­frage wurden allen Anwälten dieselben Hinter­grund­informationen geliefert. Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern ohne Immobilien­besitz will ein Testament aufsetzen. Zu vererben haben sie 100.000 Euro.

Anwälte können bei Leistungen wie dem Aufsetzen eines Testaments auf unter­schiedliche Arten abrechnen. Entweder sie vereinbaren eine Pauschale oder ein Stunden­honorar, oder sie rechnen nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz ab und nehmen den Gegenstands­wert als Berechnungs­grundlage.

Siehe auch:

Quelle: Legalbase Digital GmbH/DAWR/ab
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