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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Presserecht | 22.06.2014

Vorverurteilung oder Stilmittel: Landgericht Hamburg entscheidet über den Begriff „Mörder“ als Stilmittel in der Anmoderation von „Brisant“

„Mörder“ bedeutet nicht „Mörder“. Da gibt es den juristisch-technischen Begriff „Mörder“ und den Begriff „Mörder“ als Stilmittel. So differenziert jedenfalls die ARD und sieht einer Klage vor dem Landgericht Hamburg gelassenen entgegen.

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Darf man jemanden als „Mörder“ bezeichnen, der nicht rechtskräftig als Mörder verurteilt worden ist? Die meisten Juristen werden jetzt wohl sagen: nein. Fragt man aber den MDR, der das ARD-Boulevardmagazin „Brisant“ verantwortet, erhält man eine andere Antwort. Der MDR unterscheidet verschiedene Mörderbegriffe. Er kennt auch den Begriff Mörder als „Stilmittel“.

Bisher war es eigentlich üblich, dass soweit es Verdächtige in einem Mordprozess gab, Medien immer von einem „mutmaßlichen Mörder“ sprachen. Damit wollten sie einer möglichen Vorverurteilung des Angeklagten entgegenwirken. Das ARD-Boulevardmagazin „Brisant“ nahm es in einer Anmoderation nicht mehr so genau.

In Anmoderation als „Mörder“ bezeichnet

Nach einem Bericht des SPIEGEL ist der MDR vor dem Landgericht Hamburg von einem 49-jährigen Mann verklagt worden, der in der Anmoderation eines „Brisant“-Beitrags als „Mörder“ bezeichnet worden war. In dem Filmbeitrag ging es um einen Franken, der in Brasilien wegen eines Drogendelikts im Gefängnis eingesessen hatte. Dort hat er wohl in Notwehr einen Mithäftling getötet. Insoweit läge ein Mord auch gar nicht vor.

Widersprüchliche Schilderungen des Tathergangs

Der MDR stellte die Tat des Mannes in dem Beitrag als Tötung in Notwehr dar, bezeichnete aber gleichwohl die Schilderungen des Mannes zum Tathergang als widersprüchlich.

Verhandlung Ende August vor dem Landgericht Hamburg

Der MDR muss sich wegen der missratenen Anmoderation Ende August vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Er argumentiert, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff Mörder in dem konkreten Kontext nicht im juristisch-technischen Sinne, sondern als Stilmittel verstehen.

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