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AfD, Parteienrecht und Presserecht | 29.08.2022

Vorabinformation am Vorabend für Journalisten an der Gerichtspforte

AfD-Klage wegen Presse­arbeit des Bundes­verfassungs­gerichts erfolglos

AfD fühlt sich in ihren Rechten verletzt

(Verwaltungsgericht Karlsruhe)

Die AfD ist mit einer Klage gegen das Bundes­verfassungs­gericht wegen dessen Presse­arbeit in erster Instanz gescheitert. In dem Verfahren geht es darum, dass das Verfassungs­gericht bei Urteils­verkündungen die Presse­mitteilung zur Ent­scheidung berechtigten Journa­listinnen und Journalisten bereits am Vorabend zugänglich macht. Das Verwaltungs­gericht Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass die Klage des AfD-Bundesverbands nach einer Verhandlung am Donnerstag abgewiesen wurde. Die Begründung dafür soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Voll­mitglieder der Justiz­presse­konferenz (JPK) können sich die Presse­mitteilung zum Urteil am Vorabend an der Gerichts­pforte als Papier­ausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medien­vertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfang­reichen und komplexen Presse­mitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.

JPK wurde 1975 gegründet

Die JPK ist eine 1975 gegründete, unabhängige Arbeits­gemeinschaft von Fachkorres­pondenten. Mitglied des Karlsruher Vereins kann laut Satzung werden, wer haupt­beruflich als Journalist tätig ist und ständig über die Rechtsprechung der obersten Bundes­gerichte sowie über Fragen der Rechts- und Justiz­politik berichtet. Aktuell gibt es knapp 40 Voll­mitglieder, darunter Korrespon­denten von ARD und ZDF, über­regionalen und regionalen Zeitungen sowie Nachrichten­agenturen.

AfD fühlt sich in ihren Rechten verletzt

Die AfD wollte feststellen lassen, dass die vertrauliche Vorab­information der Journalisten die Partei in ihren Rechten verletzt: Verfahrens­beteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, seien ihnen gegenüber im Nachteil. Konkret ging es um ein Urteil aus dem Juni 2020. Damals hatte die AfD gegen den damaligen Bundes­innen­minister Horst Seehofer (CSU) geklagt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Verwaltungs­gerichts ist noch nicht rechts­kräftig. Die Beteiligten könnten dagegen nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg in Mannheim stellen, teilte das Gericht mit.

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