wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Erbrecht | 03.12.2015

Testament unterschreiben

Testament: Letztwillige Verfügung ohne Unterschrift ist unwirksam

Ohne Unterschrift bleibt es offen, ob das Testament tatsächlich vollendet ist

(Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.10.1954, Az. 1 W 136/54)

Ist ein Testament zwar eigenhändig vom Erblasser verfasst, fehlt aber die Unterschrift, so ist es unwirksam. Ohne Unterschrift bleibt es ungewiss, ob die letztwillige Verfügung tatsächlich vollendet ist.

Erblasser hinterließ ein Testament ohne Unterschrift

In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ ein Erblasser im Jahr 1954 zwar ein eigenhändig verfasstes Testament, dieses war jedoch nicht unterschrieben.

Zu klären war also eine eventuelle Gültigkeit auch ohne Unterschrift. Dies verneinte das zuständige Gericht und betonte, dass das Erfordernis der Unterschrift zwingend sei.

Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift, wonach die Erklärung „unterschrieben“ sein muss (§ 2247 Abs. 1 BGB). Zudem sprach laut Richter einiges dafür, dass eine letztwillige Verfügung in diesem Fall noch nicht wirksam werden sollte (Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.10.1954, Az. 1 W 136/54).

Quelle: kostenlose-urteile.de/DAWR/ab

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1578

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1578
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!