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Schadensersatzrecht und Verkehrsrecht | 04.02.2015

Winter

Autofahrer-Fragen bei Eis und Schnee: Muss man die Windschutzscheibe ganz von Eis befreien und was kostet es, wenn man keine Winterreifen hat?

Die letzten Tage haben es wieder gezeigt: Für Autofahrer stellt der Winter mit Schnee und Eis einige Gefahren dar. Diesen kann und sollte jedoch vorgebeugt werden. Die Württembergische Versicherung (W&W) gibt Tipps, um heil durch den eisigen Winter zu kommen.

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Besonders wichtig bei Glatteis, Schneematsch und Reifglätte sind spezielle Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die durch die M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) erkennbar sind. M+S-Reifen sind seit 2010 Pflicht. Sie sollten eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen und nicht älter als sechs Jahre sein, damit sie für ausreichend Bodenhaftung sorgen. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im deutschen Fahreignungsregister rechnen. Behindert ein Autofahrer dadurch den Verkehr, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro. Kommt es zum Unfall, kann es erhebliche Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, sofern der Kfz-Versicherer produktseitig auf diesen Einwand nicht verzichtet. In der Regel schützt davor ein Premium-Tarif, der auch auf diese Weise entstandene Schäden abdeckt.

Nur mit freier Sicht fahren

Ein kleines Guckloch reicht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, um sicher durch die Straßen zu kommen. Wer dabei erwischt wird, mit zugefrorenen Scheiben zu fahren, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen. Kommt es aufgrund dieser Unachtsamkeit zu einem Unfall, können sogar Bußgelder bis 80 Euro erhoben werden.

Damit die Windschutzscheibe über Nacht erst gar nicht vereist, kann ein großes Handtuch oder Laken darüber gespannt werden. Bei den übrigen Scheiben hilft zum Beispiel ein Gemisch aus drei Teilen Essig und einem Teil Wasser. Mit einem Zerstäuber aufgesprüht, fällt das Kratzen anschließend leichter. Zudem sollte ausreichend viel Scheibenwaschwasser vorhanden sein, vermengt mit Frostschutzmittel, sodass die Wischerblätter nicht auf der Scheibe festfrieren und das Wischwasser auf der Scheibe keine Eisschicht bildet.

Sicherheitsabstand einhalten

Bei frostigen Verhältnissen ist der Bremsweg wesentlich länger. Deshalb sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Auch auf scheinbar eisfreien Straßenabschnitten kann Glatteis lauern. Besondere Vorsicht ist bei plötzlichen Anstiegen und Kuppen oder Brücken geboten. Sollte man auf eine Eisplatte treffen und die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren, so gilt: Die Lenkung leicht hin- und herbewegen. Das ermöglicht den Reifen, nach Bodenhaftung zu suchen.

Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall passiert, sollten einige wichtige Maßnahmen ergriffen werden:

  • Unfallstelle mit Warndreieck absichern
  • Mögliche Verletzte versorgen
  • Amtliches Kennzeichen und Daten des Unfallgegner weitergeben
  • Adressen von Zeugen notieren
  • Den eigenen Versicherer telefonisch über den Unfall informieren

Siehe auch:

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Quelle: DAWR/W&V/pt
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