Wer beim Fahrradfahren ohne Freisprechanlage das Handy nutzt und dabei von der Polizei erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von 25 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch andere Verhaltensweisen, die man bei Radlern immer wieder sieht, können ein Bußgeld zur Folge haben.
Fahren ohne Licht
Wer bei Dunkelheit ohne Licht auf seinem Fahrrad unterwegs ist, kann ein Bußgeld von 20 Euro einplanen. Wer gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei ebenfalls mit 20 Euro zur Kasse bitten, auch am Tag.
Freihändig fahren
Gerade bei jungen Radlern sehr beliebt ist es, freihändig zu fahren. Das ist verboten und kostet 5 Euro.
Missachten von Ampel-Rotlicht
Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Hier werden mindestens 60 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro.
Betrunken auf dem Fahrrad
Auch Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.
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