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Strafrecht | 05.07.2022

Betrug

Warnung vor Betrugs­masche „falscher Gerichts­vollzieher“

Kontakt­aufnahme sowie die Zahlungs­aufforderung erfolgt niemals telefonisch

Das Amtsgericht Pirmasens weist darauf hin, dass auch im hiesigen Amts­gerichts­bezirk eine über­regional agierende Person oder Gruppierung die Betrugs­masche „falscher Gerichts­vollzieher“ umsetzt.

Unter Vor­spiegelung einer vermeintlich titulierten Forderung werden Bürger, per SMS, die in den hier bekannten Fällen aus dem Ausland versendet wurde, von einem angeblichen Gerichts­vollzieher kontaktiert und zur Zahlung eines Betrages auf ein Konto aufgefordert. Für den Fall, dass der so kontaktierte Bürger nicht zahlt, werden ihm Vollstreckungs­handlungen des Gerichts­vollziehers angedroht. Aus anderen Amts­gerichts­bezirken ist bekannt, dass dort auch eine telefonische Kontakt­aufnahme unter Vor­spiegelung einer angeblich titulierten Forderung erfolgte, wobei es sich ebenfalls um eine ausländische Telefon­nummer handelte.

Erstkontakt wird nie per SMS oder telefonisch hergestellt

Die im Bezirk des Amtsgericht Pirmasens tätigen Gerichts­vollzieher und Gerichts­voll­zieherinnen führen keine telefonischen Zwangs­vollstreckungs­maßnamen durch.

Der Erstkontakt durch einen Gerichts­vollzieher oder Gerichtsvoll­zieherin wird nie per SMS oder telefonisch hergestellt, schon gar nicht wird der Gerichts­vollzieher oder die Gerichtsvoll­zieherin einen Schuldner zur Zahlung eines Betrages auf irgendwelche Konten auffordern. Erfolgt eine persönliche Kontakt­aufnahme durch den Gerichts­vollzieher oder die Gerichtsvoll­zieherin wird er oder sie sich mittels Dienst­ausweis ausweisen.

Zahlungsaufforderung auf keinen Fall nachkommen

Es sollten daher keinesfalls Zahlungen in Folge einer telefonischen Kontakt­aufnahme oder Kontakt­aufnahme per SMS geleistet werden. Zahlungen sollten nur dann geleistet werden, wenn der Gerichts­vollzieher oder die Gerichtsvoll­zieherin zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat.

Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an

Im Zweifel kann auf der Homepage des Amts­gerichts Pirmasens der Gerichts­voll­zieher­verteiler­plan eingesehen werden. Dort sind die hier tätigen Gerichts­vollzieher und Gerichts­voll­zieherinnen namentlich unter Angaben ihrer dienstlichen Kontakt­daten mit ihren jeweiligen Zuständigkeits­bereichen aufgeführt. Sollte sich, was in anderen Amts­gerichts­bezirken Teil der Betrugs­masche ist, der vermeintliche Gerichts­vollzieher unter Verwendung von dessen Namen und Dienst­bezeichnung als Gerichts­vollzieher des Amts­gerichts Pirmasens ausgeben, kann über den Gerichts­voll­zieher­verteilungs­plan auch direkt mit dem „richtigen“ Gerichts­vollzieher Kontakt aufgenommen werden.

Natürlich kann man im Verdachts­fall das Amtsgericht Pirmasens auch unmittelbar unter der Tel.-Nr.: 06331/8711 kontaktieren.

Quelle: PM Amtsgericht Pirmasens/DAWR/ab
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