wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht und Verbraucherrecht | 01.12.2022

Betrugs­versuche

Warnung vor gefälschten Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz in Hamm

Bei Betrugs­verdacht sollte die Polizei verständigt werden

Aktuell sind offenbar gefälschte Rechnungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das bei dem Amtsgericht Hagen geführte Handels­register im Umlauf.

Aus diesem Grund weisen das Amts- und das Landgericht Hagen die Bürger­innen und Bürger darauf hin, dass Rechnungen im Zusammenhang mit einer Eintragung ins Handels­register ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ausgestellt werden. Nur diese ist auf dem beigefügten vor­ausgefüllten Überweisungst­räger als Zahlungs­empfängerin aufgeführt. Als Bank­verbindung wird ausschließlich ein Konto bei der Dortmunder Filiale der Deutschen Bundesbank angegeben.

Keine Zahlung ohne Überprüfung der Rechnung

Betroffenen, die derzeit eine Rechnung der Zentralen Zahlstelle der Justiz erhalten, wird daher empfohlen, die Rechnung und den beigefügten Überweisungst­räger genau zu prüfen. Sind beispiels­weise auf dem beigefügten Überweisungst­räger Namen von natürlichen Personen oder eine andere Bank­verbindung eingetragen, stammt die Rechnung nicht von der Zentralen Zahlstelle Justiz und sollte nicht überwiesen werden.

Eintragung abwarten

Vor einer Über­weisung sollte zudem in der Regel die gesondert versandte Eintragungs­nachricht abgewartet werden, da diese zum einen die tatsächlich erfolgte Eintragung dokumentiert und zum anderen noch einmal konkrete Hinweise zu den Zahlungs­modalitäten enthält.

Was Sie bei Zweifel an Echtheit der Rechnung tun können

In Zweifels­fällen sollten Betroffene unter der zentralen Telefon­nummer 02331 / 985 0 Kontakt mit dem Justiz­zentrum Hagen aufnehmen und sich von dort aus mit dem Handels­register verbinden lassen.

Quelle: Amtsgericht Hagen/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9942