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Wer ist ein besserer Experte in Rechtsthemen als ein Rechtsanwalt? Das können sich Anwälte für ihre Werbemaßnahmen zunutze machen und in einem Blog oder Podcast ihr Expertenwissen teilen. - Bild: Pixabay © Joergelman (CC0 Creative Commons)
Werbung von Rechtsanwälten – was erlaubt ist
Anwälte, die Werbung für ihre Kanzlei und ihre Dienstleistung machen möchten, müssen dabei besonders sorgfältig vorgehen. Nur so lassen sich Probleme mit den Kollegen oder der Anwaltskammer vermeiden. Dabei gelten insbesondere die Bestimmungen der Paragrafen 6–10 der Bundesrechtsanwaltsordung (BRAO) und zusätzlich die Paragrafen 43b, 49b und 59b BRAO.
Diese Akquise-Maßnahmen dürfen Anwälte anwenden:
- Anwälte dürfen sachlich und berufsbezogen über ihre Dienstleistung und ihre eigene Person informieren, gemäß Paragraf 6 Absatz 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
- Sie dürfen auf Mandate und Mandanten hinweisen, allerdings nur wenn der Mandant dem ausdrücklich zugestimmt hat (Paragraf 6 Absatz 2 Satz 2 BORA).
- Sie dürfen Teilbereiche ihrer Berufstätigkeit nennen, wenn sie dafür nachweisbare Kenntnisse haben, die sie während der Ausbildung, durch ihre Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben haben.
- Werbung in Zeitschriften, den „Gelben Seiten“ oder anderen Branchenbüchern ist ebenfalls erlaubt. Dabei darf der Branchenbucheintrag allgemeine Angaben, wie das Rechtsgebiet oder berufliche Zusammenarbeit, enthalten. Das Sachlichkeitsgebot muss beachtet werden.
- Anwälte dürfen im Internet Werbung schalten, dabei müssen sie die Vorgaben einhalten, die für das Schalten von Anzeigen in Zeitschriften gelten.
- Auch Internetseiten dürfen Anwälte heute haben, um für ihre Dienstleistung zu werben. Das Sachlichkeitsgebot gilt hier ganz besonders und erstreckt sich auch auf die Auswahl der Internetdomain. Namen wie „www.beste-kanzlei.de“ sind unzulässig. Eine Alternative zur eigenen Homepage ist der Eintrag im Deutschen Anwaltsregister.
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Es gibt auch verbotene Werbemaßnahmen
Einige Werbemaßnahmen sind per Gesetz und Rechtsprechung unzulässig. Nachfolgend eine kleine Auswahl der verbotenen Werbemaßnahmen.
- Anwälte dürfen laut Berufsordnung für Rechtsanwälte keine Erfolgs- oder Umsatzzahlen veröffentlichen.
- Ebenfalls verboten ist es, mit geringeren Gebühren oder Auslagen zu werben als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen.
- Bei der Veröffentlichung von Werbung ist penibel darauf zu achten, dass redaktionelle und werbende Beiträge klar gekennzeichnet sind. Werbung muss beispielsweise den Zusatz „Anzeige“ enthalten.
- Weiterhin verboten sind reißerische und marktschreierische Werbung sowie irreführende Angaben.
Werbemaßnahmen und allgemeine Hinweise
Das Bundesverfassungsgericht hat anwaltliche Schockwerbung verboten, wie aus einem Urteil aus dem Jahr 2015 hervorgeht. Laut Bundesverfassungsgericht ist nicht die Werbemaßnahme als solche verboten. Ob eine Werbung zulässig ist, ergibt sich aus Form und Inhalt. Es lässt sich demnach keine exakte Regel herleiten, die bestimmte Werbemaßnahmen verbietet. Unter Abwägung von Berufsausübungsfreiheit und Berufsrecht müssen Rechtsanwälte ihre Werbemaßnahmen in jedem Einzelfall genau betrachten. Im Zweifel können Anwälte bei der Anwaltskammer anfragen, ob die geplante Maßnahme zulässig ist oder nicht. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es in der Werbung heißt „Spezialist“. Hier haben sich in der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen entwickelt. Bezeichnet sich ein Anwalt als Spezialist, so ist er für die Richtigkeit dieser Selbsteinschätzung laut Rechtsanwaltskammer Hamm selbst verantwortlich. Im Zweifel trägt er die Darlegungs- und Beweislast.
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Kreative Wege aus dem Korsett der Vorschriften
Anwälte haben nicht so viele Möglichkeiten zu werben wie andere Berufsgruppen. Daher ist es sinnvoll, die gegebenen Möglichkeiten kreativ zu nutzen. Ziel ist ein positives Ergebnis. Bewertungsportale für Rechtsanwälte sind so eine Möglichkeit, auf die Anwälte ihre Klienten hinweisen können.
Gefährlicher Irrweg
Diese Bewertungen sollten echt und authentisch sein. Wer sich solche Bewertungen schreiben lässt und Fake-Bewertungen veröffentlichen lässt, handelt als Anwalt unethisch und verstößt eklatant gegen das Standesrecht.
Auch Kommentare in Blogs können eine kreative Möglichkeit sein, sich ins Gespräch zu bringen. Wenn allerdings immer wieder dieselbe Kanzlei ins Gespräch kommt, ist das schon sehr auffällig. Hier gilt auch, dass bezahlte Kommentare nicht besonders redlich sind.
Welche kreativen Wege es gibt
Es gibt auch positive Beispiele für gelungene Anwaltswerbung. Gerade im World-Wide-Web haben Anwälte viele Möglichkeiten und Chancen, auf sich, ihre Kanzlei und ihre Kompetenzen aufmerksam zu machen. Viele Maßnahmen für SEO, die dafür sorgen, dass eine Internetseite in den Suchergebnissen ganz weit vorne erscheint, sind nicht konform mit den Regeln, die für Anwälte gelten. Aber da diese Regeln für alle Anwälte gelten, kann sich damit niemand einen besonderen Vorteil verschaffen. Es gilt, die erlaubten und BRAO- oder BORA-konformen Maßnahmen auszuschöpfen. beispielsweise lieben die Suchmaschinen Expertenwissen und für juristische Themen sind Rechtsanwälte am besten qualifiziert. Ein Anwalt hat die Möglichkeit, in einem eigenen Blog regelmäßig über seine Themen zu schreiben und sich so im Internet als Experte zu etablieren.
Ein Podcast ist eine kreative Art, sich als Anwalt ins Gespräch zu bringen und Expertenwissen an Interessenten weiterzugeben. Bild: Pixabay © PIX1861 (CC0 Creative Commons)
Auch Podcasts, ein interessanter Auftritt in Social Media oder sogar eine eigene App sind kreative Wege, die Anwälte erfolgreich verfolgen. Als Spezialkanzlei für IT-Recht beispielsweise besteht die Möglichkeit, insbesondere Onlineshop-Betreiber über ganz spezielle Themen zu informieren, aktuelle Urteile aufzugreifen und die potenziellen Mandanten so auf dem Laufenden zu halten. Sollte ein Shopbetreiber, der regelmäßig von einer Kanzlei kostenlose Informationen bekommt, einmal einen Anwalt brauchen, wird er sich daran erinnern. Er kann dann bei einer kompetenten Kanzlei nach Rechtsbeistand fragen. Neben Blog, Podcast und Co. sind Gastartikel für andere Blogs ebenfalls eine gute Möglichkeit, seinen Namen ins Gespräch zu bringen.
Fazit
Werbung ist auch für Anwälte wichtig. Um nicht gegen Standesrecht und geltende Verordnungen zu verstoßen, müssen Anwälte hier besonders kreativ und innovativ sein.