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Berufsrecht der Anwälte und Wettbewerbsrecht | 30.04.2018

Werbung

Werbung als Anwalt – Kreativität ist gefragt

Auch für Anwälte gilt: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Denn heutzutage ist es wichtig, auf sich aufmerksam zu machen, um neue Kunden zu gewinnen. Doch bei Anwälten gelten ganz andere Maßstäbe, als bei der Werbung für sonstige Dienst­leistungen. Sie sind frei­beruflich tätig, haben dabei jedoch einen ganz besonderen Status. Ein Rechtsanwalt verkörpert Vertrauen und Seriosität. Früher war es Anwälten generell verboten, Werbung zu machen. Der Gesetzgeber sah es als „nicht nötig“ an, dass Anwälte in besonderer Weise, also mit Werbe­maßnahmen, auf sich aufmerksam machen. Mittlerweile hat sich das geändert angesichts von circa 164.400 zugelassenen Anwälten in Deutschland (Statistisches Bundesamt, Stand: 2017). Heute dürfen auch Anwälte mit Werbe­maßnahmen auf sich aufmerksam machen.

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BücherwandWer ist ein besserer Experte in Rechtsthemen als ein Rechtsanwalt? Das können sich Anwälte für ihre Werbemaßnahmen zunutze machen und in einem Blog oder Podcast ihr Expertenwissen teilen. - Bild: Pixabay © Joergelman (CC0 Creative Commons)

Werbung von Rechtsanwälten – was erlaubt ist

Anwälte, die Werbung für ihre Kanzlei und ihre Dienst­leistung machen möchten, müssen dabei besonders sorgfältig vorgehen. Nur so lassen sich Probleme mit den Kollegen oder der Anwalts­kammer vermeiden. Dabei gelten insbesondere die Bestimmungen der Paragrafen 6–10 der Bundesrechtsanwaltsordung (BRAO) und zusätzlich die Paragrafen 43b, 49b und 59b BRAO.

Diese Akquise-Maßnahmen dürfen Anwälte anwenden:

  • Anwälte dürfen sachlich und berufs­bezogen über ihre Dienst­leistung und ihre eigene Person informieren, gemäß Paragraf 6 Absatz 1 der Berufs­ordnung für Rechts­anwälte (BORA).
  • Sie dürfen auf Mandate und Mandanten hinweisen, allerdings nur wenn der Mandant dem ausdrücklich zugestimmt hat (Paragraf 6 Absatz 2 Satz 2 BORA).
  • Sie dürfen Teil­bereiche ihrer Berufs­tätigkeit nennen, wenn sie dafür nachweisbare Kenntnisse haben, die sie während der Ausbildung, durch ihre Berufs­tätigkeit, durch Ver­öffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben haben.
  • Werbung in Zeit­schriften, den „Gelben Seiten“ oder anderen Branchenbüchern ist ebenfalls erlaubt. Dabei darf der Branchenbucheintrag allgemeine Angaben, wie das Rechts­gebiet oder berufliche Zusammen­arbeit, enthalten. Das Sachlich­keits­gebot muss beachtet werden.
  • Anwälte dürfen im Internet Werbung schalten, dabei müssen sie die Vorgaben einhalten, die für das Schalten von Anzeigen in Zeit­schriften gelten.
  • Auch Internetseiten dürfen Anwälte heute haben, um für ihre Dienst­leistung zu werben. Das Sachlich­keits­gebot gilt hier ganz besonders und erstreckt sich auch auf die Auswahl der Internet­domain. Namen wie „www.beste-kanzlei.de“ sind unzulässig. Eine Alternative zur eigenen Homepage ist der Eintrag im Deutschen Anwalts­register.

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Es gibt auch verbotene Werbemaßnahmen

Einige Werbe­maßnahmen sind per Gesetz und Rechtsprechung unzulässig. Nachfolgend eine kleine Auswahl der verbotenen Werbe­maßnahmen.

  • Anwälte dürfen laut Berufs­ordnung für Rechts­anwälte keine Erfolgs- oder Umsatz­zahlen veröffentlichen.
  • Ebenfalls verboten ist es, mit geringeren Gebühren oder Auslagen zu werben als im Rechts­anwalts­vergütungsg­esetz vorgesehen.
  • Bei der Veröffentlichung von Werbung ist penibel darauf zu achten, dass redaktionelle und werbende Beiträge klar gekennzeichnet sind. Werbung muss beispiels­weise den Zusatz „Anzeige“ enthalten.
  • Weiterhin verboten sind reißerische und markt­schreierische Werbung sowie irre­führende Angaben.

Werbemaßnahmen und allgemeine Hinweise

Das Bundes­verfassungs­gericht hat anwaltliche Schockwerbung verboten, wie aus einem Urteil aus dem Jahr 2015 hervorgeht. Laut Bundes­verfassungs­gericht ist nicht die Werbe­maßnahme als solche verboten. Ob eine Werbung zulässig ist, ergibt sich aus Form und Inhalt. Es lässt sich demnach keine exakte Regel herleiten, die bestimmte Werbe­maßnahmen verbietet. Unter Abwägung von Berufs­ausübungs­freiheit und Berufsrecht müssen Rechts­anwälte ihre Werbe­maßnahmen in jedem Einzelfall genau betrachten. Im Zweifel können Anwälte bei der Anwalts­kammer anfragen, ob die geplante Maßnahme zulässig ist oder nicht. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es in der Werbung heißt „Spezialist“. Hier haben sich in der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen entwickelt. Bezeichnet sich ein Anwalt als Spezialist, so ist er für die Richtigkeit dieser Selbst­einschätzung laut Rechtsanwaltskammer Hamm selbst verantwortlich. Im Zweifel trägt er die Darlegungs- und Beweislast.

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Kreative Wege aus dem Korsett der Vorschriften

Anwälte haben nicht so viele Möglichkeiten zu werben wie andere Berufs­gruppen. Daher ist es sinnvoll, die gegebenen Möglichkeiten kreativ zu nutzen. Ziel ist ein positives Ergebnis. Bewertungs­portale für Rechts­anwälte sind so eine Möglichkeit, auf die Anwälte ihre Klienten hinweisen können.

Gefährlicher Irrweg

Diese Bewertungen sollten echt und authentisch sein. Wer sich solche Bewertungen schreiben lässt und Fake-Bewertungen veröffentlichen lässt, handelt als Anwalt unethisch und verstößt eklatant gegen das Standes­recht.

Auch Kommentare in Blogs können eine kreative Möglichkeit sein, sich ins Gespräch zu bringen. Wenn allerdings immer wieder dieselbe Kanzlei ins Gespräch kommt, ist das schon sehr auffällig. Hier gilt auch, dass bezahlte Kommentare nicht besonders redlich sind.

Welche kreativen Wege es gibt

Mit einem interessanten Social-Media-Auftritt sind Anwälte ganz nah bei ihren potenziellen Klienten. (DAWR)

Es gibt auch positive Beispiele für gelungene Anwalts­werbung. Gerade im World-Wide-Web haben Anwälte viele Möglichkeiten und Chancen, auf sich, ihre Kanzlei und ihre Kompetenzen aufmerksam zu machen. Viele Maßnahmen für SEO, die dafür sorgen, dass eine Internet­seite in den Such­ergebnissen ganz weit vorne erscheint, sind nicht konform mit den Regeln, die für Anwälte gelten. Aber da diese Regeln für alle Anwälte gelten, kann sich damit niemand einen besonderen Vorteil verschaffen. Es gilt, die erlaubten und BRAO- oder BORA-konformen Maßnahmen auszuschöpfen. beispiels­weise lieben die Such­maschinen Experten­wissen und für juristische Themen sind Rechts­anwälte am besten qualifiziert. Ein Anwalt hat die Möglichkeit, in einem eigenen Blog regelmäßig über seine Themen zu schreiben und sich so im Internet als Experte zu etablieren.

MicrophoneEin Podcast ist eine kreative Art, sich als Anwalt ins Gespräch zu bringen und Expertenwissen an Interessenten weiterzugeben. Bild: Pixabay © PIX1861 (CC0 Creative Commons)

Auch Podcasts, ein interessanter Auftritt in Social Media oder sogar eine eigene App sind kreative Wege, die Anwälte erfolgreich verfolgen. Als Spezial­kanzlei für IT-Recht beispiels­weise besteht die Möglichkeit, insbesondere Onlineshop-Betreiber über ganz spezielle Themen zu informieren, aktuelle Urteile auf­zu­greifen und die potenziellen Mandanten so auf dem Laufenden zu halten. Sollte ein Shop­betreiber, der regelmäßig von einer Kanzlei kostenlose Informationen bekommt, einmal einen Anwalt brauchen, wird er sich daran erinnern. Er kann dann bei einer kompetenten Kanzlei nach Rechts­beistand fragen. Neben Blog, Podcast und Co. sind Gastartikel für andere Blogs ebenfalls eine gute Möglichkeit, seinen Namen ins Gespräch zu bringen.

Fazit

Werbung ist auch für Anwälte wichtig. Um nicht gegen Standes­recht und geltende Verordnungen zu verstoßen, müssen Anwälte hier besonders kreativ und innovativ sein.

Quelle: DAWR/om
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