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Familienrecht | 21.06.2019

Scheidung

Anwalt für Familienrecht in Berlin

So finden Sie den richtigen Anwalt für Familienrecht in Berlin - Große Anwaltsliste zum Familienrecht in Berlin

Ein Problem im Familienrecht in Berlin steht an und Sie suchen den richtigen Anwalt für Familienrecht. Doch worauf kommt es bei einem Rechtsanwalt im Familienrecht an und wie kann man einen günstiger Anwalt in Berlin finden?

Ehe, Familie und Verwandt­schaft sind wichtige Bereiche menschlicher Beziehungen. Ihr rechtliches Fundament finden sie im Familien­recht, das in Deutschland u.a. im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs kodifiziert ist (§§ 1297 bis 1921 BGB). In aufeinanderfolgenden Kapiteln werden dort die Verlobung, Eingehung der Ehe, Scheidung sowie Kind­schafts­sachen, Vor­mundschafts-, Pfleg­schafts- und Betreuungs­fragen geregelt.

Das Scheidungsverfahren – Berliner Anwalt für Familienrecht

Bei rechtlichen Fragen rund ums Familien­recht können sich Betroffene bei einem Rechtsanwalt für Familien­recht beraten lassen. Besonders häufig entsteht rechtlicher Beratungs­bedarf bei einer angestrebten oder vom Ehepartner beantragten Scheidung. Die Ehe kann in Deutschland nur im Rahmen eines gerichtlichen Scheidungs­verfahrens vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht (Familien­gericht) durch­geführt werden.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Ehepartner. Wer sich in Berlin scheiden lassen möchte, kann bei einem Berliner Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Scheidungs­voraus­setzungen vorliegen und die Scheidung bei einem Berliner Familien­gericht eingereicht werden kann. Zuständig für Familien­sachen sind je nach Wohnort das Berliner Amtsgericht Schöneberg, das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, das Amtsgericht Pankow/Weißensee oder das Amtsgericht Treptow/Köpenick.

Der Zugewinnausgleich

Ein weiterer wichtiger Bereich des Familien­rechts ist das eheliche Güterrecht. Auch wenn es während der Ehe oftmals gar nicht thematisiert wird, kann das eheliche Güterrecht im Rahmen der Scheidung eine wichtige Rolle spielen; nämlich dann, wenn es um die finanzielle Auseinander­setzung der Ehegatten geht.

Im Rahmen des Scheidungs­verfahrens wird der Rechtsanwalt zunächst prüfen, ob ein güter­rechtlicher Ausgleichs­anspruch besteht. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Ehestand der Zugewinn­gemein­schaft leben und unter­schiedliche Vermögen ihr Eigen nennen. Der Anspruch auf Zugewinn­ausgleich besteht in Höhe der Hälfte der Differenz des Zugewinns der Vermögen der Ehegatten. Der Zugewinn ist der Zuwachs des Vermögens eines Ehepartners während der Ehe, d.h. im Zeitraum zwischen Eingehung der Ehe und dem der Scheidung der Ehe (Stichtag ist die Zustellung des Scheidungs­antrags durch das Familien­gericht an den Ehepartner). Dabei ist zu beachten, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinn­gemein­schaft automatisch für die Ehepartner gilt, sofern sie keine abweichende Regelung durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag getroffen haben. In einem Ehevertrag können die Ehepartner beispiels­weise den Stand der Gütert­rennung oder Güterg­emeins­chaft vereinbaren.

Berliner Anwalt für Familienrecht berät zu Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Idealer­weise regeln die Ehegatten den Güterstand und die sich daraus ergebenden gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen bereits bei Eingehung der Ehe in einem Ehevertrag. Wenn sie sich bei Trennung und Scheidung jedoch in finanzieller Hinsicht einig sind, ohne dass bereits ein Ehevertrag geschlossen wurde, können sich die Ehegatten selbstverständlich auch im Rahmen des Scheidungs­verfahrens noch auf eine ein­vernehmliche Lösung ver­ständigen. In einer Scheidungs­folgen­vereinbarung, die ebenfalls notariell zu beglaubigen ist, können sie beispiels­weise den gesetzlichen Ausgleichs­anspruch auf Zugewinn ausschließen.

Wer bei Heirat einen Ehevertrag oder im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung eine Scheidungs­folgen­vereinbarung mit dem Ehepartner abschließen möchte, kann sich bei einem Berliner Anwalt für Familien­recht beraten lassen.

Zu beachten ist, dass das Familien­gericht im Scheidungs­verfahren nicht von Amts wegen über den Zugewinn entscheidet. Das Familien­gericht entscheidet hierüber – ebenso wie über sonstige Scheidungs­folgesachen – nur auf Antrag eines der Ehegatten. Eine Ausnahme stellt lediglich der Versorgungs­ausgleich (Ausgleich der Renten­anwart­schaften dar), über den das Gericht von Amts wegen (also ohne Antrag) entscheidet. Auch den Versorgungs­ausgleich können die Ehepartner allerdings durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung ausschließen.

Gesetzliche Unterhaltsansprüche – Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt

Ein weiterer wichtiger Themen­komplex des Familien­rechts sind Unterhalts­ansprüche zwischen Ehepartnern und Verwandten. Die Frage nach Unterhalts­ansprüchen stellt sich zum einen unter Ehepartnern, wenn diese sich trennen und scheiden lassen. Zum anderen sind gemäß § 1601 BGB Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Wichtigster Fall des Verwandten­unterhalts ist der Unterhalts­anspruch von Kindern gegenüber ihren Eltern. Dieser besteht gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, in Form von Natural­unterhalt (indem das Kind mit Wohnraum, Kleidung, Lebens­mitteln etc. versorgt wird). Gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, besteht Anspruch auf Bar­unterhalt. So wird bei Trennung der Eltern derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnen bleibt, für das Kind dessen Unterhalts­anspruch gegenüber dem anderen Elternteil geltend machen.

Kindesunterhalt auch nach Volljährigkeit

Aber auch nach Volljährigkeit und evtl. Auszug des Kindes aus der elterlichen Wohnung kann dieses gegenüber den Eltern Anspruch auf Zahlung von Unterhalt haben. Der Unterhalts­anspruch endet also nicht mit dem 18. Lebensjahr, sondern kann vielmehr – grob gesagt – bis zum Abschluss der beruflichen Ausbildung des Kindes geltend gemacht werden (wobei auch hier, sofern Ausbildung oder Studium im Heimatort absolviert werden können, sich immer die Frage stellt, ob die Eltern Bar­unterhalt oder lediglich Natural­unterhalt in Form der Gewährung von Wohnraum etc. schulden).

Kinder sind ihren Eltern unterhaltspflichtig

Aber auch umgekehrt besteht eine Unterhalts­pflicht. Kinder sind ihrerseits ihren Eltern gegenüber verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Unterhalt zu gewähren. Dies wird oftmals dann aktuell, wenn die Eltern pflege­bedürftig werden und die oftmals exorbitanten Pflege- oder Heimkosten deren Rente und Vermögen übersteigen. Wenn dann Kosten vom Sozialhilfe­träger übernommen werden, müssen die Kinder damit rechnen, in Regress genommen zu werden. Sie haben einen Selbst­behalt von 1.800 Euro (zzgl 1.440 Euro für den Ehepartner, wenn das Kind verheiratet ist).

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Trennung und Scheidung können die gemeinsamen Eltern eines Kindes bzw. ein Elternteil beantragen, dass das Gericht über das Sorgerecht sowie darüber, bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll, entscheidet. Entscheidungs­grundlage ist alleine das Kindeswohl. Dabei wird u.a. berücksichtigt, ob dem Kind ein Umzug aus dem gewohnten Umfeld zugemutet werden kann, und zu welchem Elternteil die stärkere Bindung besteht.

Betreuungsrecht

Ein weiteres Themenfeld des Familien­rechts stellt das Betreuungs­recht dar. So kann das Betreuungs­gericht gemäß § 1896 Absatz 1 BGB auf Antrag einen Betreuer für einen Voll­jährigen bestellen, sofern dieser „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann. Auch hier kann ein Rechtsanwalt für Familien­recht bei Konflikten beraten – etwa wenn von Seiten des Betreuten oder von Familien­angehörigen kein Ein­verständnis mit der Betreuung oder einzelnen Geschäfts­besorgungen durch den Betreuer besteht.

Anwalt für Familienrecht in Berlin

Mit der folgenden Anwaltsliste möchten wir Sie bei der Suche nach einem Anwalt für Familienrecht in Berlin gern unterstützen.

Anwaltsliste zum Familienrecht in Berlin:

An diese Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie einen Anwalt für Familienrecht in Berlin suchen:

Anwälte aus Berlin

Die Liste der hier genannten Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie ein familienrechtliches Problem im Berlin haben, siehe z.B.: Anwalt für Familienrecht in Berlin

Quelle: DAWR/we
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