wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verfahrensrecht | 18.07.2017

Kopftuch

Bei der Scheidung bitte kein Kopftuch tragen

In Brandenburg hat ein Richter einer syrischen Frau verboten, bei der Scheidung ein Kopftuch zu tragen.

Werbung

Über den Fall berichtet scheidung.services. Die Anordnung des Familienrichters ist rechtlich sehr zweifelhaft. Was genau den Familienrichter vom Amtsgericht Luckenwalde bewogen hat, einer syrischen Frau zu untersagen bei dem Scheidungstermin ein Kopftuch zu tragen, ist nicht ganz klar.

Kein Kopftuch bitte

In der Ladung zu Termin vor dem Gericht heißt es: „Es wird darauf hingewiesen und zugleich um Beachtung gebeten aus gegebenem Anlass, dass religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch usw.“ im Gerichtssaal und während der Verhandlung „nicht erlaubt werden“. Bei Nichtbefolgen sei mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.

Die Frau war als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sie und ihr Mann sind beide Muslime.

Quelle: DAWR/scheidung.services/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.7 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4358

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4358
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!