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Verfahrensrecht | 18.07.2017

Kopftuch

Bei der Scheidung bitte kein Kopftuch tragen

In Brandenburg hat ein Richter einer syrischen Frau verboten, bei der Scheidung ein Kopftuch zu tragen.

Über den Fall berichtet scheidung.services. Die Anordnung des Familienrichters ist rechtlich sehr zweifelhaft. Was genau den Familienrichter vom Amtsgericht Luckenwalde bewogen hat, einer syrischen Frau zu untersagen bei dem Scheidungstermin ein Kopftuch zu tragen, ist nicht ganz klar.

Kein Kopftuch bitte

In der Ladung zu Termin vor dem Gericht heißt es: „Es wird darauf hingewiesen und zugleich um Beachtung gebeten aus gegebenem Anlass, dass religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch usw.“ im Gerichtssaal und während der Verhandlung „nicht erlaubt werden“. Bei Nichtbefolgen sei mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.

Die Frau war als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sie und ihr Mann sind beide Muslime.

Quelle: DAWR/scheidung.services/pt
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