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Internetrecht und Urheberrecht | 24.03.2015

Urheberrechtsverletzung

Facebook Teilen-Funktion: Abmahnung gegen Nutzer

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Laut Zeitungsberichten gibt es eine erste urheberrechtliche Abmahnung wegen Nutzung des Facebook Share Buttons.

Wer Artikel über Facebook teilt, veröffentlicht auf seinem eigenen Facebook-Profil Inhalte anderer Profile. Die Besonderheit beim Facebook-Teilen ist, dass der Nutzer nur den „Share-Button“ betätigt - also bei einer Veröffentlichung auf einem Facebook-Profil, die ihm gefällt, auf „Teilen“ klickt. Sodann erscheint der geteilte Inhalt auf dem eigenen Profil.

Dabei wird automatisch ein kleines Vorschaubild des geteilten Inhalts gezeigt. Auf diesen Inhalt hat der Nutzer keinen Einfluss, sondern er wird von der Ursprungsseite vorgegeben. Im Unterschied zum Setzen eines Links kann es beim Teilen also passieren, dass unbeabsichtigt auch ein Bild in dem dann erscheinenden Vorschaubild erscheint.

Wer etwas bei Facebook teilt, sollte sich genau das Vorschaubild prüfen, das daraufhin auf seinem Facebook-Profil erscheint. Dass Rechteinhaber in Zukunft verstärkt Facebook-Nutzer wegen geteilter Inhalte abmahnen ist zu erwarten.

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Siehe auch zu „Facebook“:

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