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Internetrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 24.05.2024

Sammelklage

Klageregister für Amazon Prime-Sammelklage geöffnet

Abhilfeklage gegen Amazon Digital Germany GmbH

Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum 5. Februar Werbung einführen wird. Wer vor diesem Tag ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich jetzt für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.

Kund*innen mit Prime-Abo können sich ab jetzt anmelden

Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit dem 23.05.2024 für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden. Amazon hatte im Februar die Werbequote in seinem Streaming-Dienst „Prime Video“ erhöht und einige Funktionen gestrichen. Den Betroffenen bot das Unternehmen an, gegen eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterzuführen. Siehe zu diesem Thema den aktuellen Rechtfragen-Text auf refrago.de: Werbung beim Streamingdienst Prime Video: Werbung beim Streamingdienst Prime Video: Darf Amazon Prime einfach so Werbung einblenden?

„Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich“, sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher.“

Amazon hingegen zog es aber vor, die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen. Die sächsischen Verbraucherschützer*innen entschieden sich deshalb für die Einreichung einer Schadensersatz-Sammelklage. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.

Wer sich der Klage anschließen kann

Der Sammelklage können sich alle Nutzer*innen anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben“, so Hummel. „Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“

Die Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz möglich. Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

Quelle: DAWR/Verbraucherzentrale
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