wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 18.03.2015

Verkehrssicherungspflicht

Sturz im Supermarkt: Ausrutscher in der Wasserpfütze

Das Amtsgericht Schöneberg hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem es um die Frage geht, ob ein Supermarktbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Gegenstand des Verfahrens sind Ursache und Folgen eines Unfalls.

Die klagende Kundin war im Bereich der Getränkeregale des Supermarkts gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Grund für den Sturz soll nicht eine (in Lehrbüchern häufig als Beispiel gewählte) Bananenschale gewesen sein, sondern eine Lache mit Flüssigkeit auf dem Boden.

Nach Behauptung der Klägerin habe sie einem vor ihr befindlichen Kunden, der plötzlich zurückgetreten sei, ausweichen wollen. Durch den nassen Fußboden sei sie ausgerutscht und zu Fall gekommen. Dabei habe sie sich im Gesicht und am Rücken aufgrund eines neben ihr befindlichen Warenkorbs aus Metall verletzt. Eine andere Kundin habe ihr helfen wollen und zur Kühlung der Verletzungen eine Packung mit tiefgefrorenem Fisch geholt. Die erst nach einiger Zeit hinzugekommene Mitarbeiterin des Supermarkts habe sich darüber empört, dass dafür ein so teurer Fisch verwendet worden sei.

800 Euro Schmerzensgeld

Die Klägerin verlangt mindestens 800,00 Euro Schmerzensgeld, Schadensersatz für beschädigte Kleidungsstücke in Höhe von 128,00 Euro sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten von 85,00 Euro .

Die beklagte Gesellschaft, die den Supermarkt betreibt, behauptet, ca. 15 Minuten vor dem Unfall sei eine Mitarbeiterin an der Unfallstelle vorbeigekommen; zu diesem Zeitpunkt sei der Boden noch trocken gewesen.

Das Amtsgericht wird in dieser Woche Beweis darüber erheben, ob die Beklagte ihrer Verkehrssicherungspflicht hinreichend nachgekommen ist und ob bei der letzten Kontrolle des Bodens ca. 15 Minuten vor dem Unfall die Unfallstelle trocken gewesen sei (Amtsgericht Schöneberg, Az. 17 C 113/14).

Siehe auch:

Quelle: DAWR/Kammergericht/pt
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#613

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d613
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!