Der 46 Jahre alte Mann war im Krankenhaus wegen einer Durchschussverletzung am Bein behandelt worden. Aufgrund der Diagnose „Schussverletzung“ rief das Krankenhaus die Polizei hinzu. Die Beamten vernahmen den Mann. Er gab dabei an, dass auf ihn beim Joggen in einem beliebten Naherholungsgebiet geschossen worden sei. Diese Aussage nahm die Polizei sehr ernst und setzte die Mordkommission auf den Fall an. Während der rund einwöchigen Untersuchungen herrschte in der Bevölkerung aus Angst wegen eines angeblichen Heckenschützen eine enorme Verunsicherung. Dann kam raus: Der Mann hatte die Geschichte frei erfunden.
Selbst ins Bein geschossen
In Wirklichkeit hatte er sich aus Versehen am 20. Januar 2015 selbst ins Bein geschossen. Er wollte ein Luftgewehr, das er illegal besessen hatte, verkaufen. Beim Verpacken des nicht entladenen Luftdruckgewehrs war er an den Abzug gekommen, wobei sich ein Schuss löste. Dieser traf den Mann im rechten Oberschenkel. Die Waffe hatte er beim Entrümpeln in einem fremden Haus gefunden und behalten.
Unnötige Ermittlungen
Weil der Mann der Polizei ein Lügenmärchen auftischte und damit unnötige Ermittlungen auslöste, musste sich auch das Amtsgericht Detmold mit dem Fall beschäftigen. Es verurteilte den Mann wegen Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 1.600 Euro.
Angst vor der Ehefrau
Zu seiner Verteidigung führte der Mann an, dass er aus Angst vor seiner Frau gehandelt habe. Aus Angst, dass seine Frau die Waffe entdecken könnte, habe er die Waffe verkaufen wollen. Nachdem er sich versehentlich ins Bein geschossen hatte, befürchtete er, dass seine Frau ihm auf die Schliche kommen würde. Darum habe er diese Räuberpistole erfunden.