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Bafög-Recht | 18.07.2016

Anwaltsliste zum BAföG-Betrug

Anwalt bei BAföG-Betrug: Welcher Anwalt hilft mir wenn gegen mich wegen BAföG-Betrugs ermittelt wird?

Rechtsanwalt berät bei Ermittlungsverfahren und Rückzahlungsforderungen wegen BAföG-Betrugs

Wer Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragt, muss sein Vermögen offen legen, damit der persönliche Bedarf geprüft werden kann. Wer dabei schummelt, macht sich unter Umständen wegen Sozialleistungsbetrugs strafbar und muss auf den Falschangaben beruhende Bafög-Leistungen zurückzahlen. Wenn Ihnen BAföG-Amt oder Staatsanwaltschaft BAföG-Betrug vorwerfen, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, der Ihre Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen kann.

Wahrheitswidrige Angaben gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung können noch Jahre später zu Ermittlungen wegen Bafög-Betrugs führen. Denn nicht angegebene Guthaben auf Bankkonten können bei den automatisierten Datenabgleichen der Ämter mit dem Bundesamt für Finanzen auffliegen. So werden Zinseinkünfte gemeldet, die wiederum ab einer bestimmten Höhe Nachforschungen zu nicht angegebenen Vermögenswerten führen. Es findet also ein Datenaustausch zwischen Banken, Bundesamt für Finanzen und Bafög-Amt statt.

5.200 Euro Freibetrag

Eine kritische Grenze ist der für die Bewilligung von Bafög maßgebliche Freibetrag von 5.200 Euro bei einem alleinstehenden Antragsteller. Hat dieser bei Antragstellung den Freibetrag übersteigendes Vermögen nicht angegeben, so kann dies ein verwaltungsrechtliches und strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen. Dabei geht es zum einen um die Rückforderung von zu Unrecht ausgezahlten BAföG-Leistungen durch das Bafög-Amt. Denn Falschangaben und ein Überschreiten des Freibetrags führen zur rückwirkenden Rechtswidrigkeit des Bafög-Bewilligungsbescheids, der daraufhin von der Behörde zurückgenommen werden kann, so dass die bereits ausgezahlten Leistungen zurückzuerstatten sind.

Rückforderung von BAföG-Leistungen und Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs

Neben der Rückforderung sämtlicher zu Unrecht ausgezahlter Bafög-Leistungen kann ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet werden.

Es geht also zum einen um hohe Geldbeträge, die möglicherweise zurückbezahlt werden müssen, und zum anderen um ein Strafverfahren wegen Betrugs, das mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe enden kann und dann eine Vorstrafe darstellt.

BAföG-Amt fordert zur Offenlegung des Vermögens auf

Wenn Zweifel an den im Bafög-Antrag angegebenen Vermögensverhältnissen aufkommen (etwa aufgrund gemeldeter hoher Zinserträge), schreibt das zuständige Bafög-Amt in der Regel zunächst den Bafög-Empfänger an und fordert unter Fristsetzung zur Offenlegung des Vermögens zum Antragszeitpunkt auf.

Rechtliche Verteidigung im behördlichen Verfahren

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist das Aufsuchen eines Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Ein Anwalt kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Denn es ist keineswegs damit getan, die Vermögensauskunft zu verweigern, da das Bafög-Amt die erforderlichen Bankdaten auch gegen den Willen des Betroffenen über das Bundeszentralamt für Steuern abrufen kann. Es ist auch nicht damit getan, die in Rede stehenden Bafög-Leistungen einfach zurückzuzahlen. Denn ein Strafverfahren wegen Betrugs kann unabhängig davon eingeleitet werden.

Rechtsanwalt für BAföG-Recht

Ein versierter Anwalt hingegen kann eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Möglicherweise lassen sich die Vorwürfe entkräften. So kann der Vorwurf des vorsätzlichen Betrugs daran scheitern, dass es zwar nicht angegebenes Vermögen des Bafög-Empfängers bei Antragstellung gab, dieser davon aber keine Kenntnis hatte. So gibt es nicht selten von Großeltern, Eltern oder anderen Verwandten im Namen des Kindes angelegte Sparbücher, von denen dieses nichts wusste. Auch in anderen Konstellationen kann es am Vorsatz bei Antragstellung mangeln – etwa wenn auf dem Bafög-Antragsformular ein notwendiger Aufklärungshinweis fehlt.

Ihr Rechtsanwalt kann Sie zu allen Fallstricken des Bafög-Rechts beraten. Wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, kann er den Anhörungstermin bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft für Sie absagen und zunächst Akteneinsicht nehmen, um sodann das weitere Vorgehen zu besprechen und zu planen. Ziel der Strafverteidigung wird immer die Einstellung des Verfahrens sein (je nach Fallgestaltung unter Auflagen bzw. gegen Zahlung eines Bußgeldes als Ordnungswidrigkeit), ein Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe.

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