Werbung
Entscheidend für die Schwere des Vorwurfs ist unter anderem, um welche Drogen es geht und um welche Mengen. Verstöße mit weichen Drogen wie Marihuana oder Haschisch werden anders behandelt als Amphetamine, XTC oder harte Drogen wie Kokain und Heroin. Entscheidend ist auch der jeweilige Wirkstoffgehalt, also die „Qualität“ der Drogen wie z.B. der THC-Gehalt von Cannabis.
Schwere Strafen bis Gefängnis bei harten Drogen
Bei BtMG-Verstößen (also Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz) mit harten Drogen droht regelmäßig Freiheitsstrafe – die durchaus auch bei Ersttätern ohne Aussetzung zur Bewährung verhängt wird. Demgegenüber sind die Strafen bei weichen Drogen deutlich niedriger, so dass neben Geldstrafen Bewährungsstrafen eher zu erreichen sind.
Welches Drogendelikt wird genau vorgeworfen?
Strafverfahren wegen Drogendelikten leben von der Beweisführung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Welche Taten und welche Drogen können dem Beschuldigten konkret zugeordnet werden? Der Drogenkonsum selbst ist straflos – nicht aber der Besitz. Und Einfuhr und Handel von Drogen werden besonders streng bestraft. Wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, muss noch deutlich höhere Strafen fürchten.
Anwaltsliste: Wir haben hier - weiter unten auf der Seite - eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) vergeworfen wird. Alternativ können Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) auch nach einem Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht suchen.
Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelverstoßes
Die Staatsanwaltschaft muss jeden Tatvorwurf auch beweisen. Im Bereich der BtMG-Delikte wird dazu recht viel mit Ermittlungsmethoden wie der Hausdurchsuchung und Fahrzeugkontrolle, der Beschlagnahme und weiteren einschneidenden Mitteln bis hin zur Überwachung der Kommunikation einschließlich der Telefonüberwachung gearbeitet.
Werbung
Bei Ermittlungen umgehend Rechtsanwalt einschalten
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnen, haben Sie die Möglichkeit, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Die goldene Regel eines jeden Strafverfahrens ist zunächst: Schweigen. Als Beschuldigter haben Sie immer das Recht zu schweigen - und davon sollten Sie zunächst auch Gebrauch machen. Erst Ihr Strafverteidiger kann, wenn er sich in den Fall eingearbeitet hat, eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Keine Aussagen ohne vorherige Absprache mit Anwalt
Der Rechtsanwalt hat den Vorteil, dass er Einsicht in die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft erhält. Dieses Recht kann der Beschuldigte selbst nicht wahrnehmen, sondern nur über seinen Anwalt. Der Anwalt kann die der Staatsanwaltschaft vorliegende Beweislage auswerten und die Chancen in einem Gerichtsverfahren abschätzen. Er kann prüfen, welche Strafen drohen, wie wahrscheinlich eine Anklage oder möglicherweise sogar Untersuchungshaft sind und wie die U-Haft möglicherweise noch abgewendet werden kann.
Die Strafverteidigung in Betäubungsmittelverfahren
Kommt es zur Anklage, kann der Rechtsanwalt Sie vor Gericht verteidigen. Im Strafprozess hängt vieles vom sehr formal aufgebauten Strafprozessrecht ab – beispielsweise, welche Beweise zulässig sind oder ob ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt.
Therapie statt Strafe möglich?
Der Anwalt kennt auch die Regelungen zur Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG (Kronzeugenregelung), und er weiß, wann und wie „Therapie statt Strafe“ vom Gericht in Erwägung gezogen werden kann. Nicht zuletzt kann der Rechtsanwalt auch Fragen zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die bei Drogendelikten ebenfalls immer im Raum steht, klären.
Werbung
Der Strafverteidiger
Der Strafverteidiger kann zudem abschätzen, in welchen Fällen ein Geständnis empfehlenswert ist, oder in welcher Weise sein Mandant eine Einlassung zu dem Sachverhalt abgeben soll. Er kann die Rechte des Beschuldigten vertreten, wenn niemand sonst mehr etwas von ihm wissen will, und die Argumente, die für Sie sprechen - ob zur Widerlegung der Beweisführung der Staatsanwaltschaft oder durch Darlegung der persönlichen Umstände, die zu einer möglichst geringen Strafe führen – so vortragen, dass sie vom Gericht auch berücksichtigt werden.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien für Strafverteidigung in BTM-Verfahren
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wenden, wenn Sie rechtliche Probleme wegen eines Betäubungsmittelverstoßes haben:
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
- präsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
Rechtsanwältin Birgit HildebrandtRechtsanwaltskanzlei HildebrandtRabestrasse 4, 06844 Dessau-Rosslau
- Rechtsanwälte Müller und SchmidtBeethovenstraße 11, 06484 Quedlinburg
Anwälte aus Schleswig-Holstein
- Rechtsanwalt Dr. Michael GubitzGubitz + Partner - Kanzlei für StrafrechtDänische Str. 15, 24103 Kielpräsentiert sich im DAWR (Deutschen Anwaltsregister)
- Rechtsanwälte Burghard + KollegenHüxstraße 86, 23552 Lübeck
Anwälte aus Berlin
- Rechtsanwalt Alexander PabstWinterfeldtstrasse 1, 10781 Berlin
- Rechtsanwalt Felix HaugSchulze-Borges RechtsanwälteWelserstraße 10-12, 10777 Berlin
Anwälte aus Niedersachsen
- Rechtsanwalt Wolfgang LustigSozietät Reszat, Lustig und Jelinski.Schmiedestraße 41, 30159 Hannover
- Rechtsanwalt Kai HertweckWolfenbütteler Str. 79, 38102 Braunschweig
Anwälte aus Sachsen
- Rechtsanwalt Reinhard RöthigRudolf-Breitscheid-Straße 14, 08112 Wilkau-Haßlau
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Sie rechtliche Probleme wegen eines Betäubungsmittelverstoßes haben.
Mehr Infos zum Betäubungsmittelstrafrecht
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Cannabis, Marihuana, Haschisch: Welche Strafen drohen? (Anwaltstipp von Rechtsanwalt Ralf Kaiser)