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Schadensersatzrecht | 15.09.2020

Abgas­skandal

Abgas­manipulation auch bei Audi-Benzinern!

Abgaswerte werden nur im Prüfmodus eingehalten

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Bislang war im Abgas­skandal immer von Diesel-Fahrzeugen die Rede. Doch nun gibt es deutliche Hinweise darauf, dass es bei der VW-Tochter Audi nicht nur einen Diesel­skandal gibt, sondern auch bei Benzinern Abgaswerte manipuliert wurden. Konkret geht es um einen Audi Q5 TFSI 2.0, Baujahr 2015, mit der Abgasnorm Euro 6.

Wie die Tagesschau online berichtet, hatte das LG Offenburg im Rahmen eines Verfahrens gegen Audi angeordnet, dass ein unabhängiger Gutachter die Abgas­reinigung bei dem Audi Q5 genau unter die Lupe nimmt.

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Gutachten: Audi Q5 hält Stickoxid-Grenzwerte nicht ein

Dabei brachte das Gutachten einiges zu Tage, das für das Vorhanden­sein einer unzulässigen Abschalt­einrichtung spricht. Demnach kann die Motor­steuerung anhand des Lenkwinkel­einschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgas­ausstoß reduziert. Im Realbetrieb werden dann deutlich mehr Abgase in die Luft geblasen.

Die Abgas­messungen des Gutachters ergaben, dass der

  • Ausstoß von Kohlen­monoxid im Realverkehr um knapp 60 Prozent steigt
  • Ausstoß von Stickoxiden um 24 Prozent auf mehr als 80 mg/km steigt

Damit wird der zulässige Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß von 60 mg/km ebenso überschritten wie die Angaben, die Audi zum Abgas­ausstoß gemacht hat.

Der SWR hat weiter recherchiert und ist auf interne VW-Dokumente gestoßen, die ebenfalls eine unzulässige Abschalt­einrichtung bei Benzinern nahe legen.

Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtung bei Benzinern

Demnach erhärte die „Rechtliche Bewertung Warmlauf­programme“ den Verdacht, dass bei Benzin-Fahrzeugen mit dem Automatik­getriebe AL 551 eine Zyklus­erkennung vorliegt. In dem Papier heißt es demnach, dass die Schaltung des Automatik­getriebes verändert wird, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen ist. Folge ist, dass der Schadstoff­ausstoß im Prüfmodus sinkt. Im Straßen­betrieb sei die Funktion weitgehend nicht aktiv. Weiter heißt es, dass man die Behörden über die konkrete Lenkwinkel­erkennung nicht informiert habe.

„Es deutet vieles auf eine unzulässige Abschalt­einrichtung hin. Dann hätte der Abgas­skandal auch Benziner von Audi erfasst. Betroffene Audi-Kunden können sich wehren und Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

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Abschalteinrichtung auch in Benzin-Motoren illegal

Der BGH hat bereits im Diesel­skandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 entschieden, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalt­einrichtung schadens­ersatz­pflichtig gemacht hat. Auch die EuGH-General­anwältin Eleanor Sharpston hat erklärt, dass sie Abschalt­einrichtungen für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßen­verkehr zu einem höheren Schadstoff­ausstoß führen. „Das ist bei dem streit­gegen­ständlichen Audi Q5 offen­sichtlich der Fall und wahrscheinlich sind noch weitere Benziner betroffen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­partner der IG Diesel­skandal.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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