Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät zu einer anwaltlichen Überprüfung jedes Einzelfalls, selbst wenn Sie angebliche Rechtsverstöße über Ihren Internetzugang nicht von vorneherein ausschließen können. Leider sind auch massenhaft versandte Abmahnungen grundsätzlich immer ernst zu nehmen, egal ob die erhobenen Vorwürfe nachvollziehbar sind, oder auf einer Verwechslung zu beruhen scheinen.
Sollten Sie pauschalen Schadenersatz bezahlen?
Wenn Ihnen eine Rechtsverletzung/Schaden nachgewiesen werden können, kann ein Schadenersatz erheblich höher ausfallen, als 450,- Euro. Auch wenn in Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer auf Urteile verwiesen wird, in denen ein solcher Nachweis gelungen ist, sollten Sie anwaltlich überprüfen lassen, ob Sie zu einer Zahlung verpflichtet sind. Denn alleine die Aneinanderreihung von Textbausteinen reicht in der Regel nicht für einen Nachweis aus, selbst wenn die Textbausteine sehr umfangreich sind. Auch ein „Ermittlungsdatensatz“ muss nicht immer stichhaltig oder gar gerichtsfest sein.
Müssen Sie pauschale Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte Waldorf Frommer bezahlen?
Selbst wenn Sie keinen Schadenersatz bezahlen müssen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, der Constantin Film Verleih GmbH deren Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Ob die von Waldorf Frommer geforderten 506,- Euro Rechtsanwaltskosten angemessen und von Ihnen zu erstatten sind, muss im Einzelfall rechtsanwaltlich überprüft werden. Eine „automatische pauschale Zahlpflicht“ gibt es natürlich nicht.
Vorsicht vor ausufernden Unterlassungserklärungen!
Das größte Problem an der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer kann die Unterzeichnung von zu weit ausufernden Verpflichtungs- und Unterlassungserklärungen sein. Obwohl eine Zuordnung von IP-Adressen zu angeblichen Rechteverletzern heute nicht 100 % fehlerfrei funktioniert, können Sie bei Unterzeichnung einer zu weit ausufernden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung jedes Mal in Anspruch genommen werden, wenn Ihrer IP-Adresse eine Rechtsverletzung zugeordnet wird. Wenn Sie die Höhe der im Verletzungsfall zu zahlenden Vertragsstrafe in das Ermessen der Gegenseite stellen, liefern Sie sich der Gegenseite aus - selbst wenn die Höhe der Vertragsstrafe gerichtlich überprüft wird, entsteht Ihnen ein nicht unerhebliches Risiko. Übrigens bedeutet eine Überprüfung durch das „zuständige Landgericht“, dass die Vertragsstrafe über 5.000,- Euro liegt, weil bis zu 5.000,- Euro nicht Landgerichte, sondern Amtsgerichte zuständig sind. Und eine Vertragsstrafe „für jeden einzelnen Fall“ bedeutet, dass Sie bei einer Vertragsstrafe von über 5.000,- Euro, also z.B. bei 5.001,- Euro Vertragsstrafe und bei 12 Rechtsverletzungen, die Ihrer IP-Adresse zugeordnet werden mit einer Vertragsstrafe von 60.012,- Euro rechnen können! Deshalb sollten Sie in jedem Fall rechtsanwaltlich überprüfen lassen, ob Sie eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben müssen und wie eine solche Erklärung in Ihrem Fall aussehen sollte.
Was soll ich nach der Abmahnung tun?
Sie sollten etwas tun. Bei Abmahnungen handelt es sich zumeist um eine schwierige und riskante Rechtsmaterie, in der wir zur dringenden Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe raten. Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie selbst ohne rechtsanwaltliche Beratung eine riskante rechtliche Einschätzung vornehmen ganz gleich, ob Sie Abmahnung und Vergleichsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer annehmen oder sich dagegen zur Wehr setzen wollen.
Immer die Frist einhalten!
Wenn Sie oder ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt innerhalb der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer gesetzten Frist nicht richtig reagieren, riskieren Sie erhebliche Kosten und rechtliche Risiken, da im schlimmsten Fall ohne mündliche Gerichtsverhandlung sogar eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen werden kann.
Vorsicht vor Selbsthilfe!
Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern, weil dabei leicht Fehler passieren, die die Sache für Sie erheblich verteuern können.
Bei Fragen zum Thema File-Sharing steht Ihnen die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gern zur Seite und gibt Ihnen gern zunächst eine unverbindliche, kostenlose Erstauskunft oder vertritt Sie außergerichtlich für ein pauschales Honorar von 280,- Euro.