wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Arbeitsrecht | 04.04.2018

Tarif­verträge

Allgemein­verbindlicherklärungen von Tarif­verträgen im Baugewerbe sind wirksam

BAG bejaht öffentliches Interesse an Allgemein­verbindlich­erklärungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Das Bundes­arbeits­gericht hat über die Wirksamkeit der Allgemein­verbindlich­erklärung des VTV 2015 und von weiteren Tarif­verträgen im Baugewerbe entschieden (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.03.2018, Az. 10 ABR 62/16).

Die Allgemein­verbindlich­erklärung vom 6. Juli 2015 des Tarif­vertrags über das Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe (VTV) ist wirksam. Die nach § 5 Tarif­vertrags­gesetz (TVG) geforderten Voraus­setzungen waren erfüllt; insbesondere bestand ein öffentliches Interesse an den Allgemein­verbindlicherklärungen. Das gilt ebenso für den Bundes­rahmen­tarif­vertrag für das Baugewerbe (BRTV), den Tarif­vertrag über die Berufs­bildung im Baugewerbe (BBTV) und den Tarif­vertrag über eine zusätzliche Alters­versorgung im Baugewerbe (TZA Bau).

BAG bejaht Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen

Das Bundes­arbeits­gericht hält die angegriffenen Allgemein­verbindlicherklärungen vom 6. Juli 2015 des VTV, des BRTV, des BBTV (soweit über diese eine Entscheidung erging) und des TZA Bau für wirksam.

Keine verfassungsrechtliche Bedenken

Konkret hat das Bundes­arbeits­gericht keine verfassungs­rechtlichen Bedenken gegen § 5 TVG (Fassung seit 16.8.2014). Dies gilt auch hinsichtlich seiner Bestimmung über die Allgemein­verbindlich­erklärung von Tarif­verträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarif­vertrags­parteien (§ 5 Abs. 1a TVG).

Keine Zweifel an Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit

Auch bestünden vernünftige Zweifel an der Tarif­fähigkeit oder der Tarif­zuständigkeit der Tarif­vertrags­parteien des Baugewerbes nicht.

Öffentliches Interesse

Und schließlich hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) annehmen dürfen, dass der Erlass der angegriffenen Allgemein­verbindlicherklärungen im öffentlichen Interesse geboten erschien.

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5254

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5254
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!