wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Arbeitsrecht | 09.02.2017

Sozial­kassen Bau

Ansprüche der Sozial­kassen Bau: Ein neues Gesetz soll höchst­richterliche Entscheidungen korrigieren – rückwirkend

Viele Experten zweifeln an der Verfassungs­mäßigkeit

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Das Bundes­arbeits­gericht hat mit seinen Entscheidungen vom September 2016 und Januar 2017 Ansprüche der Sozial­kassen Bau (SOKA-Bau) gekippt. Die Richter monierten die unsaubere Arbeits­weise, mit der das Bundes­arbeits­ministerium die Beitrags­pflicht durch Allgemein­verbindlich­erklärung auch auf nicht tarif­gebundene Bau­unternehmen ausgedehnt hatte.

Als Reaktion auf die Entscheidungen haben CDU/CSU und SPD im Schnell­verfahren ein Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Anspruchs­grund­lage der SOKA-Bau rückwirkend retten. Das Projekt ist juristisch jedoch umstritten. Für neue Gesetze besteht grund­sätzlich ein Rück­wirkungs­verbot.

Werbung

Baugewerbliche Betriebe müssen Pflichtbeiträge an die SOKA-Bau entrichten

Seit Jahrzehnten verpflichten sogenannte Allgemeinv­erbindlicherklärungen des Bundes­arbeits­ministeriums bauge­werblich tätige Unternehmen, Tarif­verträge über das Sozial­kassen­verfahren einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn sie nicht tarif­gebunden sind. Die Betriebe müssen für ihre Arbeit­nehmer Beiträge an die SOKA-Bau entrichten, zusätzlich zu den regulären Sozial­versicherungs­beiträgen.

BAG erklärt Allgemeinverbindlicherklärungen zu Tarifverträgen als unwirksam

Am 21.09.2016 und 25.01.2017 waren Gegner dieses Verfahrens vor dem Bundes­arbeits­gericht jedoch erfolgreich: Die Richter entschieden (Aktz: 10 ABR 33/15, 10 ABR 48/15, 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34/15), dass die Allgemeinv­erbindlicherklärungen zu Tarif­verträgen aus den Jahren 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 unwirksam sind. Damit verlor die SOKA-Bau für die Zeiträume von Oktober 2007 bis Dezember 2014 ihre Anspruchs­grundlagen gegenüber nicht tarif­gebundenen Bau­betrieben.

Rückzahlungsforderungen stehen im Raum

Das könnte die SOKA-Bau vor finanzielle Probleme stellen. Die Politik hat prompt reagiert: Von der Fraktion der CDU/CSU und der SPD wurde noch im Dezember der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe (Sozial­kassen­verfahren­sicherungs­gesetz – SokaSiG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dessen Sitzung fand am 23.01.2017 statt. Das SokaSiG soll für die SOKA-BAU eine Rechts­grundlage schaffen, um die damals eingezogenen Beiträge zu behalten und den aktuellen Beitrags­einzug zu sichern.

Werbung

Neues Gesetz ist umstritten

Das vorliegende Gesetz ist unter Juristen und Fachleuten sehr umstritten. Befürworter argumentieren, dass sowohl Urlaubs­ansprüche wie die Alters­vorsorge der betroffenen Arbeit­nehmer auf dem Spiel stünden. Außerdem müsste die SOKA-Bau ohne das Gesetz Rück­stellungen bilden, was sie jedoch gar nicht könne, da sie nicht darauf ausgerichtet sei, gewinnorientiert zu arbeiten.

Kritiker zweifeln an Verfassungsmäßigkeit

Kritiker weisen jedoch auf das verfassungs­rechtlich gebotene Rück­wirkungs­verbot hin. Sie bezweifeln außerdem, dass die Existenz der SOKA-Bau tatsächlich gefährdet sei. Das Gesetz mag den Bundestag passieren. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen ist aber nicht damit zu rechnen, dass der Rechts­streit um die SOKA-Bau-Beiträge damit beendet ist. Neue Klagen von Betroffenen sind bereits absehbar – und keineswegs aussichtlos.

Haben Sie Fragen – oder selbst Ärger mit der SOKA-BAU?

Die Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Streitig­keiten über Ansprüche der Sozial­kassen Bau ist einer der Haupt­schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fach- und Wirtschafts­anwalt.

Werbung

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#3779

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d3779
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!