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Arbeitsrecht | 09.02.2017

Sozial­kassen Bau

Ansprüche der Sozial­kassen Bau: Ein neues Gesetz soll höchst­richterliche Entscheidungen korrigieren – rückwirkend

Viele Experten zweifeln an der Verfassungs­mäßigkeit

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Das Bundes­arbeits­gericht hat mit seinen Entscheidungen vom September 2016 und Januar 2017 Ansprüche der Sozial­kassen Bau (SOKA-Bau) gekippt. Die Richter monierten die unsaubere Arbeits­weise, mit der das Bundes­arbeits­ministerium die Beitrags­pflicht durch Allgemein­verbindlich­erklärung auch auf nicht tarif­gebundene Bau­unternehmen ausgedehnt hatte.

Als Reaktion auf die Entscheidungen haben CDU/CSU und SPD im Schnell­verfahren ein Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Anspruchs­grund­lage der SOKA-Bau rückwirkend retten. Das Projekt ist juristisch jedoch umstritten. Für neue Gesetze besteht grund­sätzlich ein Rück­wirkungs­verbot.

Baugewerbliche Betriebe müssen Pflichtbeiträge an die SOKA-Bau entrichten

Seit Jahrzehnten verpflichten sogenannte Allgemeinv­erbindlicherklärungen des Bundes­arbeits­ministeriums bauge­werblich tätige Unternehmen, Tarif­verträge über das Sozial­kassen­verfahren einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn sie nicht tarif­gebunden sind. Die Betriebe müssen für ihre Arbeit­nehmer Beiträge an die SOKA-Bau entrichten, zusätzlich zu den regulären Sozial­versicherungs­beiträgen.

BAG erklärt Allgemeinverbindlicherklärungen zu Tarifverträgen als unwirksam

Am 21.09.2016 und 25.01.2017 waren Gegner dieses Verfahrens vor dem Bundes­arbeits­gericht jedoch erfolgreich: Die Richter entschieden (Aktz: 10 ABR 33/15, 10 ABR 48/15, 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34/15), dass die Allgemeinv­erbindlicherklärungen zu Tarif­verträgen aus den Jahren 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 unwirksam sind. Damit verlor die SOKA-Bau für die Zeiträume von Oktober 2007 bis Dezember 2014 ihre Anspruchs­grundlagen gegenüber nicht tarif­gebundenen Bau­betrieben.

Rückzahlungsforderungen stehen im Raum

Das könnte die SOKA-Bau vor finanzielle Probleme stellen. Die Politik hat prompt reagiert: Von der Fraktion der CDU/CSU und der SPD wurde noch im Dezember der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe (Sozial­kassen­verfahren­sicherungs­gesetz – SokaSiG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dessen Sitzung fand am 23.01.2017 statt. Das SokaSiG soll für die SOKA-BAU eine Rechts­grundlage schaffen, um die damals eingezogenen Beiträge zu behalten und den aktuellen Beitrags­einzug zu sichern.

Neues Gesetz ist umstritten

Das vorliegende Gesetz ist unter Juristen und Fachleuten sehr umstritten. Befürworter argumentieren, dass sowohl Urlaubs­ansprüche wie die Alters­vorsorge der betroffenen Arbeit­nehmer auf dem Spiel stünden. Außerdem müsste die SOKA-Bau ohne das Gesetz Rück­stellungen bilden, was sie jedoch gar nicht könne, da sie nicht darauf ausgerichtet sei, gewinnorientiert zu arbeiten.

Kritiker zweifeln an Verfassungsmäßigkeit

Kritiker weisen jedoch auf das verfassungs­rechtlich gebotene Rück­wirkungs­verbot hin. Sie bezweifeln außerdem, dass die Existenz der SOKA-Bau tatsächlich gefährdet sei. Das Gesetz mag den Bundestag passieren. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen ist aber nicht damit zu rechnen, dass der Rechts­streit um die SOKA-Bau-Beiträge damit beendet ist. Neue Klagen von Betroffenen sind bereits absehbar – und keineswegs aussichtlos.

Haben Sie Fragen – oder selbst Ärger mit der SOKA-BAU?

Die Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Streitig­keiten über Ansprüche der Sozial­kassen Bau ist einer der Haupt­schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fach- und Wirtschafts­anwalt.

Ein Fachbeitrag von

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