Was ist passiert?
Der Kläger kaufte einen Audi Q3, der vom Abgasskandal betroffen war. Beim Kauf wurde auch eine Neuwagengarantie mit der Audi AG vereinbart. Nachdem der Käufer von den fehlerhaften Abgaswerten erfuhr, verlangte er vom Servicepartner den Austausch bzw. die Beseitigung des Mangels und verwies auf die Neuwagengarantie.
Der Servicepartner wies die Forderung zurück. Der Kunde habe den Wagen nicht beim Servicepartner gekauft und im Übrigen sei die Neuwagengarantie direkt gegenüber der Audi AG als Herstellerin geltend zu machen.
Die Entscheidung
Das Landgericht Braunschweig (Az. 8 O 129/16) hat die Klage des Autokäufers abgewiesen. Der Anspruch aus der Neuwagengarantie könne nur gegenüber dem Hersteller, hier also der Audi AG, geltend gemacht werden. Die einzelnen Servicepartner seien hier die falschen Anspruchsgegner. Die Garantievereinbarung nennt ausdrücklich die Audi AG als Herstellerin. Der Hinweis, dass die Durchführung durch die Servicepartner erfolge, ändere an der Pflicht allein der Audi AG nichts. Die Servicepartner übernehmen somit nur die Abwicklung.
Fazit
Der Abgasskandal wird die deutschen Gerichte noch einige Zeit beschäftigen. Aufgrund der unterschiedlichen instanzgerichtlichen Rechtsprechung besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit. Händler und Kunden sollten sich rechtlich beraten lassen um die konkreten Umstände des Einzelfalls besser einschätzen zu können!