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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 12.05.2016

Schadens­ersatz

Anwalt zu German Pellets: Geschäfts­führer P. Leibold wird von Anwälten aus Prospekt­haftung in Anspruch genommen

Erste Klagen sind in Vorbereitung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Steffen Hartmann

Die Kanzlei CLLB Rechts­anwälte mit Sitz in München und Berlin hat den alleinigen Geschäfts­führer und Mehrheits­gesellschafter der German Pellets GmbH, Herrn Peter Leibold, außer­gerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekt­haftung in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schaden­ersatz an den betroffenen Mandanten aufgefordert. Weitere Aufforderungs­schreiben zu Gunsten betroffener Anleger werden in der nächsten Woche folgen.

German Pellets hat Insolvenz angemeldet

Am 10. Februar 2016, hat der größte deutsche Pellets-Hersteller, die German Pellets GmbH, Insolvenz beantragen müssen. German Pellets finanzierte sich hauptsächlich über Unter­nehmens­anleihen, die an private Anleger ausgegeben wurden.

Privatanleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen

Allein in Deutschland, Österreich und Luxemburg wurden Unter­nehmens­anleihen im Nennwert von rund 226 Mio. Euro ausgegeben. Diese Unter­nehmens­anleihen sind nunmehr wertlos und tausende Privat­anleger müssen mit erheblichen Verlusten bis hin zum Total­verlust ihrer Anlagen rechnen.

Zu den Unternehmensanleihen herausgegebenen Prospekte werden überprüft

Vor diesem Hintergrund prüfen derzeit namhafte Kanzleien für Kapital­anlage­recht die zu den Unter­nehmens­anleihen herausgegebenen Prospekte. Die von German Pellets herausgegebenen Unter­nehmens­anleihen sind Wertpapiere im Sinne des Wertpapier­prospekt­gesetzes (WpPG). Das WpPG bestimmt, dass Wertpapier­prospekte, die der Emission von – an der Börse handelbaren – Wert­papieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen.

Risiken der Unternehmensanleihen wurden gar nicht oder falsch dargestellt

Nach intensiver Prüfung der Prospekte ist die CLLB Rechts­anwälte zu dem Ergebnis gekommen, dass wesentliche Risiken der Unter­nehmens­anleihen entweder gar nicht oder falsch in den Prospekten dargestellt wurden. Auch stimmen Angaben im Prospekt nicht mit Angaben in den Konzern­berichten überein.

Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen

Aus Sicht von CLLB Rechts­anwälte sind die Aussichten für die Anleger gut, ihre Ansprüche gegen den Prospekt­verantwortlichen Herrn Peter Leibold auf Rück­abwicklung des Erwerbs – also die Zahlung des Erwerbs­preises gegen Über­tragung der Anleihen und Genuss­rechte – durch­zusetzen.

CLLB Rechts­anwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durch­setzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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