wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 13.12.2016

Sachwerte­fonds

Anwalt zu WealthCap Fonds: Risiken und Möglichkeiten der Anleger

Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen grundsätzliche Risiken

Die WealthCap Fonds umfassen ein Portfolio aus Sachwerte­fonds. Nicht jede Beteiligung an den verschiedenen Fonds hat sich in den vergangenen Jahren so entwickelt wie erhofft und die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden.

Werbung

Sachwertefonds bergen Risiken für Anleger

WealthCap ist eine 100-prozentige Tochter­gesellschaft der UniCredit Bank AG und bietet verschiedene Sachwerte­fonds. Zum Portfolio gehören u.a. Immobilien­fonds, Lebens­versicherungs­fonds, Zweitmarkt­fonds, Flugzeugs­fonds oder Private Equity-Beteiligungen. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind aber auch mit Risiken für die Anleger behaftet. Mit den Fonds­anteilen erwerben sie in der Regel unter­nehmerische Beteiligungen. Das bietet ihnen nicht nur die Gelegenheit an den Gewinnen zu partizipieren, sondern sie können auch von den Verlusten betroffen sein. „Im schlimmsten Fall kann auch der Total­verlust der Einlage drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

US-amerikanische Lebensversicherungen sind sog. „Wetten auf den Tod“ Fonds

Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen grundsätzliche Risiken und je nach Anlage­klasse auch spezielle Risiken. Beteiligungen an Lebens­versicherungs­fonds, die in US-amerikanische Lebens­versicherungen investieren, sind beispiels­weise sog. „Wetten auf den Tod“. Denn die Rentabilität der Fonds­gesellschaften hängt auch stark von der errechneten Sterblichkeit ab. „Die Fonds­gesellschaften kaufen den Versicherungs­nehmern die Lebens­versicherungs­policen ab und zahlen die Prämien für sie weiter. Im Todesfall kassiert die Fonds­gesellschaft dann die Versicherungs­summe. Mit anderen Worten heißt das: Je länger der Versicherungs­nehmer lebt, desto schlechter ist das für die Fonds­gesellschaft. Der spekulative und riskante Charakter einer solchen Beteiligung ist offenkundig“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Beteiligungen an Immobilienfonds sind keineswegs immer die Investition in das sprichwörtliche „Betongold“

Auch die Beteiligungen an Immobilien­fonds sind keineswegs immer die Investition in das sprich­wörtliche „Betongold“. Miet­preis­schwankungen, Leerstände oder erhöhter Sanierungs­bedarf können die Kalkulationen der Fonds­gesellschaft gehörig durcheinander wirbeln. So ließen sich für jede Anlage­klasse spezielle Risiken finden, denen die Anleger ausgesetzt sind. Allgemein sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds so gut wie immer spekulativ und damit für die Anleger auch riskant.

Werbung

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagenberatung

„Anleger haben aber auch einen Anspruch auf eine ordnungs­gemäße Anlage­beratung. Dazu zählt auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken wie das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung oder die Möglichkeit des Total­verlusts der Einlage. Wurden die Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, können Schadens­ersatz­ansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#3522

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d3522
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!