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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 30.07.2020

VW-Abgas­skandal

BGH gewährt möglicher­weise keine deliktischen Zinsen sowie keinen Schadens­ersatz bei Kauf nach Bekannt­werden des Abgas­skandals

Der Abgas­skandal ist lange nicht vorbei - Zu viele Fragen sind noch ungeklärt

Wer sein Fahrzeug erst nach der Aufdeckung des Abgas­skandals erworben hat, geht möglicher­weise leer aus. Bei begründeten Ansprüchen gibt es zwar Schadens­ersatz, aber je nach Sachlage keine deliktischen Zinsen. Verbraucher­schutz­anwalt Dr. Marco Rogert erläutert, was die jüngsten Äußerungen des BGH bedeuten - und weshalb der Diesel­skandal noch lange nicht vorbei ist.

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Muss Volkswagen auch dann Schadens­ersatz wegen unerlaubter Abschalt­einrichtungen zahlen, wenn der erst nach Auffliegen des Abgas­skandals erworben wurde?

BGH macht kla­genden VW-Kunden wenig Hoff­nung

Im gestrigen Verfahren vor dem Bundes­gerichts­hof (BGH) ging es um den Fall eines VW-Kunden, der seinen Touran erst gekauft hatte, nachdem die Software­manipulationen ans Licht gekommen waren. Die Vorinstanzen, das Landgericht Trier und das Oberlandes­gericht Koblenz, hatten seine Klage zurück­gewiesen. Dieser Haltung hat sich der BGH angeschlossen (Az. VI ZR 5/20). Aufgrund einer Ad-hoc-Mitteilung, die Volkswagen am 22. September 2015 herausgegeben hatte, und der nachfolgenden umfang­reichen Medien­bericht­erstattung ging der Senat nicht davon aus, dass der Käufer das Fahrzeug völlig arglos erworben habe. Schadens­ersatz steht ihm somit offenbar nicht zu. Allerdings steht hier noch die Urteils­begründung aus. Schlussendlich wird es hier auf den Einzelfall ankommen.

BGH ist skeptisch: Deliktzinsen sind „nicht gerechtfertigte Überkompensation“

Im zweiten VW-Verfahren erteilte das Gericht dem Anspruch auf deliktische Zinsen eine Absage (Az. VI ZR 397/19). In der Vergangenheit hatten etliche Gerichte Klägern im Abgas­skandal zusätzlich zum Schadens­ersatz Zinsen in Höhe von vier bis fünf Prozent seit dem Autokauf zugesprochen - eine Summe, die sich leicht auf mehrere tausend Euro belaufen kann. Bereits bei einer Verhandlung am 21. Juli hatte der Senat angedeutet, dass er die Delikt­zinsen für eine „nicht gerecht­fertigte Über­kompensation“ halte. Diese Auffassung hat der Vorsitzende Richter im gestrigen Verfahren noch einmal bekräftigt.

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Deliktzinsen: Einzelfallentscheidung

„Die Entscheidungen, die sich hier abzeichnen, klingen erst einmal nicht sehr verbraucher­freundlich“, erklärt Verbraucher­schutz­anwalt Dr. Marco Rogert. „Doch diese Messe ist noch nicht gelesen. Bei beiden Themen wird es im Einzelfall auf die Details ankommen. Ob eine Ad-hoc-Mitteilung Diesel­käufer wirklich in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob in dem konkreten, von ihnen gewählten Fahrzeug eine illegale Abschalt­einrichtung wirkt, kann man durchaus bezweifeln. Und bei den deliktischen Zinsen stellt sich die Frage, ob man die Nutzung des Fahrzeugs nach Eingang der Klage für legal hält, oder nicht. In letzterem Fall sind deliktische Zinsen sehr wohl begründet.“

Der Abgasskandal ist lange nicht vorbei

„Auch wenn bei Volkswagen nun vielleicht die Sektkorken knallen, ist der Abgas­skandal für den Konzern noch lange nicht vorbei“, unter­streicht der Abgas­skandal-Experte. „Zu viele Fragen sind noch ungeklärt - nicht zuletzt aufgrund der VW-Verschleierungs­taktik. Was ist zum Beispiel mit dem T5? Auch der 'Bulli' ist mit dem Skandal­motor EA 189 und illegalen Abgas­einrichtungen ausgestattet. Nur bestreitet Volkswagen das bis heute und der T5 stand auch nie auf der offiziellen Liste der betroffenen Fahrzeuge. Überdies steht zur Rechtmäßigkeit von Abschalt­einrichtungen noch eine Ent­scheidung des Europäischen Gerichts­hofs aus. Diese kann durchaus ergeben, dass auch die Software-Updates, die Volkswagen aufgespielt hat, illegal sind. Und was ist mit Dieseln der Konzern­marken Audi, Seat und Skoda? Wann sollen Käufer dieser Fahrzeuge gewusst haben, dass auch hier das Abgassystem manipuliert wurde? Ganz zu schweigen von weiteren betroffenen Motoren wie dem EA 288, dem EA 897 und dem EA 898. Und dann sind da auch noch BMW, Daimler, Volvo und viele andere Autobauer, die ihre Kunden getäuscht haben. Der Abgas­skandal wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen.“

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