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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 04.01.2019

Geblitzt

Blitzerfoto als Beweis: Hohe Anforderungen an die Fahrer­identifizierung

Als wichtigstes Kriterium für das Blitzerfoto gilt: Der Fahrer muss eindeutig identifizierbar sein

Wurde man im Straßen­verkehr mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit anwaltlicher Hilfe zu versuchen, dennoch ein Bußgeld zu vermeiden.

Einspruch wegen schlechter Qualität des Bildes

Die größten Chancen hat man dabei, wenn das gemachte Lichtbild von eher schlechter Qualität ist. Hier sollte man immer überprüfen, ob man tatsächlich auf dem Foto identifizierbar ist. Schließlich ist es zunächst einmal Aufgabe der Ordnungs­behörden, einem das Vergehen nach­zuweisen. Gerade wenn man eine Rechts­schutz­versicherung hat, welche die Kosten der Verteidigung gegen einen Bußgeld­bescheid übernimmt, kann es sich lohnen, die Fahrer­eigenschaft zu bestreiten und es auf ein Sachverständigeng­utachten zur Identifizierung ankommen zu lassen.

Denn für eine Verurteilung muss das Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass derjenige, dem der Verstoß vorgeworfen wird, mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ die abgebildete Person auf dem Blitzerfoto ist.

„Höchstwahrscheinlich“ zum Nachweis zur Identifikation nicht ausreichend

Eine Sach­verständigen­feststellung, dass ein Betroffener „Höchstw­ahrscheinlich“ der Fahrer gewesen sei, genügt nach einem Beschluss des Ober­landes­gerichts Oldenburg vom 22.06.2018 hingegen nicht für eine Verurteilung. Eine seitens eines Sachverständigen fest­gestellte hohe Wahrscheinlichkeit der Identität würde eine Verurteilung nicht alleine tragen, wenn das Foto eine schlechte Qualität aufweist. Davon ist auszugehen, wenn das Gericht Anlass gesehen hat, ein Sachverständigeng­utachten einzuholen, da sich daraus ergibt, dass das Lichtbild zur Identifizierung nur eingeschränkt geeignet war.

Es ergeben sich daher hohe Anforderungen an die Identifizierung durch ein Sachverständigeng­utachten. So wird in bestimmten Fällen die geforderte mit „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ nicht durch einen Sachverständigen feststellbar sein. Insbesondere wenn das Foto eine so schlechte Qualität hat, dass Teile des Gesichts nicht erkennbar sind.

Prüfung des beigefügten Blitzerfotos ratsam

Daher sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeld­bescheides oder eines Anhörungsb­ogens immer das beigefügte Bild ganz genau ansehen und prüfen, ob man dort wirklich eindeutig erkennbar ist. Zwar kann man davon ausgehen, dass das der Behörde vorliegende Bild in der Regel etwas besser ist. Doch lässt sich durch eine anwaltliche Beauftragung und durch Akten­einsicht seitens des Anwalts leicht feststellen, ob es sich lohnen kann, es auf eine Identifizierung durch einen Sachverständigen ankommen zu lassen.

Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch

Wenn Sie geblitzt wurden und einen Bußgeld­bescheid erhalten haben, sollten Sie von uns prüfen lassen, ob die Qualität des Bildes die oben beschriebene Heran­gehensweise recht­fertigt oder ob sich möglicher­weise ein anderer Ansatz anbietet.

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