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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 11.02.2021

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid ohne Punkte - geht das?

Keine Pflicht zur Angabe der Punkte im Bußgeldbescheid

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Was ist, wenn man einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes mit einer angedrohten Geldbuße von 90,- Euro erhält, aber ohne vermerkte Punkte? Kann man sich darauf verlassen?

Leider nicht. Einige Bußgeldbehörden schreiben die Punkte in den Bescheid, andere nicht. Verlassen können Sie sich darauf nicht, da es keine Pflicht für die Behörde gibt, die Punkte im Bußgeldbescheid anzugeben!

Folgende Dinge müssen im Bußgeldbescheid stehen:

  • Angaben zur Person
  • die Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort
  • Beweismittel
  • Geldbuße und Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot)

Es gibt keine Pflicht für die Behörde, die Punkte in den Bescheid aufzunehmen! Sie können also dem Bußgeldbescheid hinsichtlich der Anzahl der Punkte nicht vertrauen!

Anwaltliche Beratung ratsam

Da bereits bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis weg ist, kann ich immer wieder nur den Gang zu einem Verkehrsanwalt anraten. Dieser kann Ihnen in einer kurzen Einschätzung sagen, was Ihnen droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist. Nutzen Sie doch einfach unsere Strafzettelboxen! Oder senden Sie unverbindlich mit dem Smartphone ein Foto des Bescheides per WhatsApp an 0157/ 859 12 122.

Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Kurzinfo

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Die Anwälte der Kanzlei Am Silbergraben 22 unterstützen Sie mit einer kostenlosen Kurzinfo unter 0331 / 231 801-0 oder unter www.eplinius.de.

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