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Versicherungsrecht | 04.11.2020

Betriebs­schließungs­versicherung

Corona­bedingte Betriebs­schließung: Allianz muss nach Corona-Klagen Niederlagen fürchten

LG München macht betroffenen Gastwirten Hoffnung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden Versicherer von Gastronomen und Hoteliers, die ihre Betriebe während des Lockdowns schließen mussten, massiv gefordert. Doch viele Versicherungen verweigerten die Zahlung, so auch die Allianz.

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Wie eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I im September ver­deutlichte, hätte der Münchener Versicherungs­konzern vor Gericht allerdings schlechte Karten. Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass dem Versicherungs­riesen in der gerichtlichen Auseinander­setzung mit Gastwirten und Hoteliers eine Niederlage drohen dürfte.

Zahlt die Betriebsschließungsversicherung?

Im Zentrum der Auseinander­setzungen steht die Frage, ob die betroffenen Gastronomen und Hoteliers Anspruch auf eine finanzielle Ent­schädigung aus ihrer Betriebs­schließungs­versicherung haben. Im Rahmen des behördlich angeordneten Lockdowns mussten Geschäfte, Hotels und Gaststätten im Frühjahr geschlossen werden, wodurch viele ohne eigenes Verschulden in Existenznot gerieten. Die betroffenen Betriebe wollten daraufhin ihre Betriebs­schließungs­versicherung in Anspruch nehmen, die für den Schaden aufkommen sollte.

Pandemien generell nicht abgedeckt

Die Versicherer beriefen sich jedoch oft darauf, dass es sich bei der Corona-Pandemie nicht um einen speziellen Einzelfall in dem jeweiligen Unternehmen handele, der durch eine Betriebs­schließungs­versicherung abgesichert sei – also keine Krankheits­erreger oder Infektionen im Betrieb selbst, die eine Schließung erforderten. War es beispiels­weise in einem Eiscafé zu einem Salmonellen­befall gekommen oder war eine Norovirus-Erkrankung bei Hotel­angelstellten aufgetreten, hatte die Versicherung in der Vergangenheit gegriffen. Das sei bei der Corona-Pandemie jedoch nicht der Fall, so die Versicherer. Viele Assekuranzen verwiesen zudem darauf, dass Pandemien generell in den Policen nicht abgedeckt seien.

Allianz droht Niederlage vor Gericht

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München ließ die Vorsitzende Richterin jedoch durch­blicken, dass die Allianz bei einem Gerichts­verfahren schlechte Aussichten hätte. Nach Auffassung des Gerichts müsse die Betriebs­schließungs­versicherung möglicher­weise auch dann zahlen, wenn die Versicherungs­police keinen konkreten Hinweis auf COVID-19 enthalte. Geklagt hatte hier das bekannte Wirtshaus Paulaner am Nockherberg.

Besonders häufig klagten vor allem Gastronomen gegen die Versicherer. Rund 71 Klagen sind allein am Landgericht München eingegangen. In Bayern war zwar eine Vereinbarung zwischen der Staats­regierung und dem Hotel- und Gaststätten­verband mit den Versicherern zustande gekommen, laut der dem Gastgewerbe 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Tages­entschädigung zugesprochen wurde. Für die Gastronomen reichte das allerdings nicht aus.

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Prüfung des Versicherungsvertrags im Einzelfall

Wie der Branchen­verband GDV angibt, sollen rund ein Viertel der Hotels und Gaststätten in Deutschland über eine Betriebs­schließungs­versicherung verfügen. Das entspricht etwa 73.000 Policen. Eine pauschale Beurteilung all der unterschiedlichen Verträge sei laut dem Landgericht München nicht möglich. Bei einer früheren Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin erklärt, dass die individuellen Vertrags­klauseln von Fall zu Fall geprüft werden müssten. Im Rahmen dieser Verhandlung im Sommer wurde der Versicherungs­riese Allianz von der Kammer bereits stark kritisiert. Die Policen seien intransparent, so der Vorwurf. Der Versicherungs­nehmer müsse schließlich auch verstehen können, wann sein Versicherungs­schutz greife und wann nicht.

Ähnliche Auseinander­setzungen zwischen Gastronomen und Versicherern gibt es auch in Österreich, der Schweiz und in Großb­ritannien. Einige Gerichte sprachen sich bereits zu Gunsten der Gastronomen aus. Grund­sätzlich verweisen die Richter aber immer wieder auf die individuelle Ausgestaltung der jeweiligen Versicherungs­verträge, die es im Einzelfall zu prüfen gelte.

Wir helfen Ihnen gerne!

Hoteliers und Gastronomen, die wissen möchten, wie ihre Chancen gegen ihren Versicherer vor Gericht aussehen, sollten ihre Versicherungs­police daher vorab genau von einem Fachanwalt prüfen lassen. Dafür stehen wir Ihnen in der Anwalts­kanzlei Lenné gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich im Rahmen eines kostenlosen Erst­gesprächs von uns beraten.

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