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Mietrecht | 24.03.2021

Übergabe­protokoll

Das Übergabe­protokoll als Sicherheit für Vermieter und Mieter

Übergabe­protokoll ist eine freiwillige Dokumentation

Jeder, der schonmal eine Wohnung gemietet hat kennt es: das Übergabe­protokoll. Aber wie wichtig ist das Übergabe­protokoll wirklich und was muss es enthalten?

Generell gibt es keine gesetzliche Regelung zum Übergabe­protokoll. Das heißt, dass es nicht notwendig für die Übernahme der Mietsache ist. In dem Übergabe­protokoll oder auch Abnahme­protokoll werden alle Mängel und Schäden aufgeführt, die an der Mietsache bestehen. Durch die Auflistung haben die Vermieter und auch die Mieter eine Sicherheit und auch einen Schutz bezüglich der Haftung für Mietmängel. Denn obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Übergabe­protokoll gibt, kann das Protokoll in einem Gerichts­prozess als Urkunden­beweis verwendet werden.

Das gehört in das Übergabeprotokoll

Alle Mängel und Schäden, die in der Mietsache vorhanden sind. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Formulierungen genau sind und man direkt weiß, worum es geht. Das Protokoll sollte die Rahmendaten der Wohnung, des Vermieters und des Mieters umfassen. Außerdem gehören die Zähler­stände, Anzahl der über­gebenen Schlüssel sowie der Zustand der einzelnen Räume, Fenster, Sanitära­nlagen und etwaiger Schimmel­befall in das Protokoll. Ist man sich mit der anderen Partei nicht einig, ob es sich um einen Mangel oder Schaden handelt, sollte man beide Auffassungen in das Protokoll aufnehmen.

Das Übergabeprotokoll aus Sicht des Mieters

Sollte sich der Vermieter weigern ein Übergabe­protokoll zu erstellen, können Sie auch allein ein Protokoll erstellen. Dafür sollten Sie allerdings einen neutralen Zeugen hinzuziehen. Machen Sie Bilder, Videos und eine schriftliche Dokumentation. Diese lassen sich im Streitfall vor Gericht als Beweise verwenden. Sollten Sie mit dem Vermieter über­einkommen, dass dieser noch Reparatur­arbeiten vornimmt, gehört auch das ins Übergabe­protokoll.

Das Übergabeprotokoll aus Sicht des Mieters

Durch die Unterschrift gibt der Mieter an, dass abgesehen von den aufgeführten Mängeln die Wohnung mangelfrei ist. Alle nicht aufgeführten Mängel können dem neuen Mieter zugeschrieben werden. Der Vermieter erhält durch das Übergabe­protokoll also Sicherheit, was er gegenüber einem alten Mieter geltend machen kann.

Unterschrift nicht notwendig

Nein. Es besteht kein Anspruch auf die Unterschrift, weder durch den Vermieter noch durch den Mieter. Wer das Gefühl hat, dass das Übergabe­protokoll ihn benachteiligt, sollte auch nicht unterschreiben.

Übergabeprotokoll ist anfechtbar

Das Übergabe­protokoll kann angegriffen werden, zum Beispiel wenn eine Partei der anderen Partei einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Wir helfen Ihnen gerne!

Haben Sie Probleme mit dem Übergabe­protokoll oder macht jemand Forderungen gegen Sie geltend auf Grund eines Übergabe­protokolls? Gerne prüfen wir Ihren Fall in einem kostenlosen Erst­beratungs­gespräch.

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